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Eine Verfassung ist das zentrale Rechtsdokument oder der zentrale Rechtsbestand eines Staates, Gliedstaates oder Staatenverbundes. In Ihr werden alle Fragen zum grundlegenden organisatorischen Staatsaufbau, die territoriale Gliederung des Staates, die Beziehung zu seinen Gliedstaaten und zu anderen Staaten sowie das Verhältnis zu seinen Normunterworfenen und deren wichtigste Rechte und Pflichten geregelt. Die durch sie entstandenen konstituierten Staatsgewalten sind an die Verfassung als oberste Norm gebunden und ihre Macht über die Norm begrenzt. Die verfassunggebende Gewalt geht in demokratischen Staaten vom Staatsvolk aus. Verfassungen enthalten meist auch Staatsaufgaben- und Staatsziel­bestimmungen, diese finden sich häufig in einer Präambel wieder.

Verfassungsgesetze unterscheiden sich für gewöhnlich von einfachen Gesetzesbestimmungen in mehreren Punkten:

  • Sie ist meistens nur unter erschwerten Bedingungen änderbar.
  • Alle Handlungen der staatlichen Organe sind formal und inhaltlich an die Vorgaben der Verfassung gebunden.
  • Sie genießt Vorrang gegenüber allen anderen staatlichen Rechtsvorschriften.
  • In vielen freiheitlichen Demokratien wacht eine gesonderte Verfassungsgerichtsbarkeit über ihre Einhaltung.

Die rechtliche Auseinandersetzung mit Verfassungen ist Gegenstand des Verfassungsrechts.

Weblinks

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