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Der V.EFB ist eine privatrechtliche unabhängige Organisation, die sich am deutschen System der Entsorgergemeinschaft orientiert. In Deutschland ist der Entsorgungsfachbetrieb seit 1994 im bundesdeutschen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) festgeschrieben, wobei die entsprechende Verordnung auf Wunsch des Gesetzgebers 1996 in das deutsche Rechtssystem eingebunden worden ist.

Wir orientieren uns an den Vorlagen der deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung, legen diese jedoch auf die österreichischen Rechtsverhältnisse um. In Österreich ist die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt vielmehr eine freiwillige Selbstverpflichtung der Abfall- und Entsorgungswirtschaft dar.

Dies erhöht einerseits den Stellenwert dieses branchenspezifischen Zertifikates und dient andererseits zur Dokumentation des hervorragenden Standards einzelner österreichischer Abfallwirtschafts- und Entsorgungsbetriebe.

Unser Ziel ist es, die privatrechtliche Basis für eine freiwillige Regelung zu schaffen. Diese entspricht in Grundzügen der deutschen Vergabeordnung. Zusätzlich sollen die hervorragenden Qualitätsstandards der österreichischen Abfall- und Entsorgungswirtschaft dokumentiert werden. Dadurch soll in Zukunft die Qualität der Tätigkeiten in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft eine noch größere Bedeutung erhalten.

Die Vorteile des Zertifikats[]

Die Vorteile einer EFB-Zertifizierung sind vielseitig:

  • Optimierung der Betriebsabläufe
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Langfristige Dokumentation & Sicherung der Qualität der Unternehmenstätigkeit
  • Rechtssicherheit
  • Deregulierung
  • Gemeinsames Qualitätslobbying durch den V.EFB
  • Verwendung des EFB-Logos als branchenspezifisches Qualitätszeichen
  • Schulungen

Bestehende Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme, die von Unternehmen durch Zertifizierungen bzw. Validierungen bereits eingeführt wurden, werden durch den EFB fachspezifisch ergänzt, denn EN ISO 9000ff bzw. 14001 gelten allgemein für Betriebe des Produktions- und Dienstleistungsbereiches und auch für die Abfallwirtschaft, die EMAS-Verordnung für verschiedene Branchen und auch für die Abfallwirtschaft.

Gerade die Abfallwirtschaft mit ihrer engen Verzahnung mit der öffentlichen Hand und als verläßlicher Partner von Unternehmen (die eine Entsorgungspflicht haben und diese nachweislich erfüllen müssen) bedürfen aber einer speziellen Betrachtungsweise.

Anforderungen[]

Das Hauptwerk für die Zertifizierung ist die „REGELUNG ÜBER DIE ANFORDERUNGEN AN ENTSORGUNGSFACHBETRIEBE (RAEF)“. Sie orientiert sich in vielen Punkten an der Vorlage der deutschen Entsorgungsfachbetriebeverordnung und ist an die österreichischen Rechtsverhältnisse angepasst.

Die Anforderung betreffen:

  • Betriebsorganisation
  • personelle Ausstattung
  • Betriebstagebuch
  • Versicherungsschutz
  • Tätigkeit (Beauftragter, Dritter)
  • Zuverlässigkeit des Betriebinhabers
  • Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen
  • Aus- und Weiterbildung der verantwortlichen Personen

Die Berechtigung zur Einleitung der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ist in der Vergabeordnung geregelt.

Ablauf der Zertifizierung[]

  1. Kontaktaufnahme des Interessenten mit dem V.EFB
  2. Zertifizierungsvorbesprechung durch den V.EFB
  3. Zertifizierungsanmeldung
  4. Umsetzung und Dokumentation im Sinne der RAEF in Ihrem Betrieb
  5. Übermittlung des kompletten Aktes an den V.EFB durch den Gutachter
  6. Übermittlung der anonymisierten Unterlagen durch den V.EFB an den Beirat
  7. Verrechnung der Zertifizierungsgebühr
  8. Übermittlung der gegengezeichneten Überwachungsvereinbarung durch die V.EFB Geschäftsstelle an das Unternehmen.
  9. Beiratssitzung
  10. Zertifikatsverleihung
  11. Zertifikatsgültigkeit/-verlängerung

Die V.EFB ist Mitglied der Europäischen Vereinigung der Gemeinschaften zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben (EVGE)

Weblinks[]


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