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Eine Statutarstadt ist in Österreich eine Stadt mit eigenem Statut und ist wie eine Bezirkshauptmannschaft eine Landesbehörde. Die Bürgermeister dieser Städte fungieren gleichzeitig als Bezirksverwaltungsbehörde für ihr Gebiet. In Österreich sind alle Gemeinden aufgrund der Bundesverfassung unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich gleich organisiert. Einer Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern kann auf ihren Antrag hin durch Landesgesetz ein eigenes Statut zu verleihen werden, wenn Landesinteressen dadurch nicht gefährdet werden.



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