VereinsWiki
Registrieren
Advertisement

Ein Staatsoberhaupt steht an der Spitze der staatlichen Ämterhierarchie. Es repräsentiert den Staat nach innen und außen, ist im Sinne des Völkerrechts in der Regel vollumfänglich als bevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung von Gesetzen. Auswahl und Funktion des Staatsoberhauptes sowie die Ausgestaltung seines Amtes ist der zentrale Merkmal der Staatsform.

Der Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in der Wendung Staats- und Parteichef verwendet wird und bezieht sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter, die neben repräsentativen auch exekutive Aufgaben erfüllen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen.

Formen[]

In einer Monarchie ist das Staatsoberhaupt der Monarch.

In den Commonwealth Realms ist der König außer Landes ansässig, daher wird er in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt von einem Generalgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.

In einer Republik wird das Staatsoberhaupt zumeist Präsident oder zuweilen Staatspräsident genannt.

Die Funktion von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein. Auch die meisten Autokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen.

Im Vatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt der Papst als absoluter Monarch,.

Auch die Gliedstaaten eines (gesamtstaatlichen) Bundesstaats können Staatsoberhäupter haben.

Die jeweiligen Befugnisse können in den verschieden politischen Systemen stark voneinander abweichen.

Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein individuelles Staatsoberhaupt, sondern nur kollektive Staatsorgane, welche mit den Amtsgeschäften betraut sind:

Weblinks[]

Advertisement