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Eine Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates. Erforderlich ist zumindest die Festlegung des Staatsgebietes und seiner territorialen Grenzen sowie die Proklamation des neu entstehenden Staates.

Die Proklamation beinhaltet das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung verkündet worden sein oder es wird festgelegt, eine Nationalversammlung anzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht.

Siehe auch[]

  • Staatsentstehung
  • Nachfolgestaat
  • Diplomatische Beziehungen

Weblinks[]

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