Bei einem Sportverband handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Vereinen bzw. Verbänden einzelner Sportarten. In Deutschland sind die meisten Sportverbände fachlich auf eine betreffende Sportart beschränkt (Sportfachverband, z.B. Deutscher Fußballverband), wodurch der "klassische" Sportverein, der mehrere Sportarten anbietet (Mehrspartenverein) mehreren Verbänden angehören kann. Viele Verbände haben ihren bundesweiten Dachverband in Regional, Landes-, Bezirks- und Kreisverbände untergliedert.
Zusätzlich zur Struktur der Fachverbände gibt es sportartenübergreifende Verbände, entweder solche, in denen ihrerseits Fachverbände Mitglied werden können, z.B. der Deutsche Sportbund und seine Landessportbünde oder solche ohne untergeordnete Fachverbände (z.B. Betriebssportverbände). Zu den Aufgaben des Deutschen Sportbundes gehört es u.a., die Bildung um eine Sportart "konkurrierender" Fachverbände zu verhindern (durch Nichtaufnahme).
Mitglieder der Sportverbände können sowohl Vereine als auch andere Verbände, aber nur selten einzelne Personen werden.
Juristisch handelt es sich bei Sportverbänden zumeist um rechtsfähige Vereine.
Themen der deutschen Sportverbände[]
Je nach Alter und Größe hatten die einzelnen Sportverbände teilweise ähnliche Themen zu behandeln.
Gründung und Aufbau einer Organisation[]
Nach der Gründung eines Sportverbandes musste der Verband die Mitgliederstruktur definieren. Spielbetrieb und -veranstaltungen waren zu organisieren, ebenso die Mitgliedschaft und Mitarbeit in internationalen Verbänden.
Arier-Erlass / Gleichschaltung 1933[]
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten erhielten die deutschen Sportverbände die offizielle Anweisung, dass Juden nicht Mitglied in arischen Vereinen sein dürften. Auch durften sie nicht an Wettkämpfen teilnehmen. Dieser Erlass bewirkte das "freiwillige" Ausscheiden bzw. die Emigration vieler jüdischer Funktionäre und Sportler.
Anschluss Österreichs 1938[]
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich 1938 mussten die österreichischen Spieler und Mannschaften in den deutschen Spielbetrieb integriert werden.
Neuaufbau nach Ende des 2.Weltkrieges[]
Während des 2. Weltkrieges brach der Spielbetrieb meist zusammen. Nach dem Ende des Krieges mussten die Verbände neu aufgebaut, der Spielbetrieb neu organisiert werden.
Werbung[]
Die Zulässigkeit von Werbung war immer ein Thema. Beispielsweise war in den 60er Jahren Werbung bei Fussballspielen unerwünscht. Waren bei einem Spitzenspiel Werbebanner aufgestellt, dann wurde dieses Spiel nicht im Fernsehen übertragen.
Das Werbeverbot wurde im Laufe der Zeit aber immer weiter aufgeweicht.
Profis, Amateure, Ablösesummen[]
Bei vielen Sportarten galten selbst die Spitzenspieler lange Zeit offiziell als Amateure. Nur Amateure durften beispielsweise an olympischen Spielen teilnehmen. Diese Amateurforderung wurde immer mehr fallen gelassen. Auch die Höhe der Ablösesummen waren Thema der Sportverbände.
Deutsche Wiedervereinigung 1989[]
Nach der Wiedervereinigung musste man den Spielbetrieb anpassen: Die Mannschaften der ehemaligen DDR waren in die Ligen zu integrieren.
Bosman-Urteil 1995[]
Das Bosman-Urteil von 15. Dezember 1995 besagt, dass Sportler aus EU-Staaten innerhalb des EU-Bereichs nicht als Ausländer gelten. Dies hatte Auswirkungen auf die bis dahin gültigen Ausländerregelungen, nach der beispielsweise nur eine maximale Anzahl von Ausländern in einer Mannschaft eingesetzt werden durften. Die Sportverbände mussten dieses Urteil umsetzen.
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