Ein Sozialstaat ist ein demokratischer Staat, der nach seiner Gesetzgebung die soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anstrebt, um die Teilhabe seiner Gesamtbevölkerung an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Mit Hilfe von staatlichen Einrichtungen, Steuerungsmaßnahmen und Normen sollen Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen vermieden und soziale Gegensätze ausgeglichen werden. Der Begriff dient häufig als Selbstbeschreibung und Abgrenzung zum Versorgungs- bzw. Wohlfahrtsstaat nach skandinavischem Vorbild. Die konkrete Gestaltung des Sozialstaats erfolgt in der Sozialpolitik.
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Wiktionary | – Wörterbucheinträge |
- Die Zukunft des Sozialstaats in Europa – 1.Teil. Die Quadratur des Kreises: Schweden auf Telepolis
- Der bürgerliche Staat (Buch) – § 5 Ideeller Gesamtkapitalist – Sozialstaat auf GegenStandpunkt
- Achim Truger: Vom Sozialstaat zum Konditionalstaat – Grundzüge des Umbaus und die Folgen für das gesellschaftliche Gefüge. (PDF; 315 kB)
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4055896-4