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Mit einem semipräsidentielles Regierungssystem, alternativ gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem werden Regierungssysteme bezeichnet, die Elemente des parlamentarischen und des präsidentiellen Regierungssystems vereinen. Die Regierung ist dabei sowohl vom Vertrauen des Staatspräsidenten als auch vom Parlament abhängig.

In einem Präsidialsystem wird der Staatspräsident vom Staatsvolk gewählt und darf die Regierung bilden, ohne das er Rücksicht auf die Zusammensetzung des Parlamentes nehmen muss. Er muss mit dem Parlament zusammenarbeiten, weil es über Gesetze entscheidet. Dabei ist das Parlament nicht nur für die Gesetze verantwortlich, sondern wählt auch die Regierung. In einem solchen System hat der Präsident meist nur repräsentative Aufgaben.

Ein semipräsidentielles Regierungssystem ähnelt dem Präsidialsystem mit dem direkt gewählten Präsidenten, der eine bedeutende Aufgabe bei der Regierungsbildung hat. Die Regierung ist allerdings auf das Vertrauen des Parlamentes angewiesen und kann nur mittels dessen regieren. Es gibt also an der Spitze der Exekutive zwei Personen, den Präsidenten und den Regierungschef.

Die Einschätzung ob ein bestimmtes politisches System als semipräsidentiell gillt, hängt nicht nur von der geschriebenen Verfassung ab, sondern auch von der Verfassungswirklichkeit und den politischen Gepflogenheiten. Häufig schreibt Beispielsweise die Verfassung vor, dass der Präsident die Regierungsmitglieder ernennt, die Ernennung aber vom Parlament bestätigt werden muss oder dass das Parlament die Regierung stürzen kann. Der Präsident kann niemanden in die Regierung berufen, den das Parlament ablehnt. Ein System, das der Verfassung nach semipräsidentiell wirkt, kann in der Realität parlamentarisch sein, da der Präsident niemanden ernennen würde, der nicht das Vertrauen des Parlamentes hat.

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