Als Regierungssitz wird der Ort eines Staates, in dem die Regierung (und zumeist auch das Parlament) ansässig ist bezeichnet. Dies ist in der Regel die Hauptstadt des jeweiligen Landes. Es wird normalerweise nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ gesprochen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Unterscheidungen werden meistens in der Verfassung vom jeweiligen Land festgelegt
Aktuelle Situation[]
Derzeit hat die Regierung bei folgenden Ländern ihren Sitz nicht in der Hauptstadt:
Afrika
- Benin − Cotonou (Hauptstadt Porto-Novo)
- Elfenbeinküste − Abidjan (Hauptstadt Yamoussoukro)
- Swasiland − Lobamba (Hauptstadt Mbabane)
- Tansania − Daressalam (Hauptstadt Dodoma)
Asien
- Malaysia − Putrajaya (Hauptstadt Kuala Lumpur)
- Sri Lanka − Sri Jayawardenepura (Hauptstadt Colombo)
Europa
- Niederlande − Den Haag (Hauptstadt Amsterdam)
Südamerika
Fehlende Hauptstadt[]
Einige Staaten haben keine Hauptstadt, sondern nur einen Regierungssitz. In der Schweiz ist die Bundesstadt Bern und in Nauru der Ort Yaren (Distrikt) der Regierungssitz des Landes.
Weblinks[]
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es auf | ||
Wikipedia | – Enzyklopädie | |
Wiktionary | – Wörterbucheinträge |
- Claudia Ehrenstein, Martin Greive: Berlin und Bonn: Doppel-Regierungssitz kostet Steuerzahler Millionen, Welt Online, 3. August 2014