VereinsWiki
Registrieren
Advertisement

Als Regierungschef wird der Leiter der Regierung eines Staates (z. B. National- oder Gliedstaat) bezeichnet. Er setzt meistens einen Großteil der politischen Richtungsentscheidungen um.

  • In allen präsidentiellen Regierungssystemen vereint er als Staatspräsident die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs.
  • In parlamentarischen Regierungssystemen sind die Funktionen von dem Staatsoberhaupt (Monarch, Staatspräsident) und dem Regierungschef (Ministerpräsident, Premierminister) ebenfalls geteilt, wobei dem Staatsoberhaupt in erster Linie nur die Repräsentation des Staates nach innen und außen obliegt.
  • In manchen Ländern wird auch die Funktion des Staatsoberhaupts vom parlamentarisch bestimmten Regierungschef ausgeübt. In einem derartigen System der parlamentsgebundenen Exekutive fungiert diese Person ebenfalls als Staatschef.
  • Es gibt auch Länder ohne eigentlichen Regierungschef. In der Schweiz besteht die Regierung aus den Mitgliedern des Bundesrates, die alle gleichgestellt sind; der Bundespräsident nimmt als Primus inter pares, das heißt „Erster unter Gleichgestellten“, nur zusätzlich repräsentative Aufgaben wahr.

Die innenpolitischen Befugnisse des Regierungschefs variieren in allen Regierungssystemen und sind in den Verfassungen der jeweiligen Länder festgelegt. Im Bereich der internationalen Beziehungen ist der Regierungschef in der Regel der bevollmächtigte Vertreter seines Landes.

Weblinks[]

Advertisement