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Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Bezeichnung verschiedener ideologisch-politischer Gruppierungen, die sich vor allem auf ethnisch begründete Nationalismen und Rassismen berufen. Beiworte sind rechtsextrem und rechtsextremistisch sowie rechtsradikal.

Als ideologischer Bestandteil der Identitären Bewegung beruft sich der Rechtsextremismus auf die „Vielfalt der Völker“ (Ethnopluralismus), was die moderne Fortsetzung des völkischen Nationalismus (Deutschland, Österreich) oder des Ethnonationalismus (übrige Länder) darstellt.

Aufgrund seiner Einbindung in die „politische Rechte“ werden Anhänger und Sympathisanten dieser Strömung auch als extreme Rechte bzw. als radikale Rechte bezeichnet.

Bis 1975 listete der deutsche Verfassungsschutz alle radikalen und extremen Strömungen innerhalb der politischen Rechten in seinem jährlichen Bericht unter der Rubrik „Rechtsradikalität“. Erst danach verwendete er den Begriff des „Rechtsextremismus“, der auch den Rechtsradikalismus mit einschließt.

Der Rechtsextremismus stellt die ideologische Basis des Rechtsterrorismus dar, der seinen Höhepunkt im Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) fand.

Gemeinsamkeiten zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus[]

Obgleich Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus wesensgleich sind und viele Gemeinsamkeiten aufweisen, unterscheiden sie sich in ihrer Auffassung, wie ein Staat nach ihren Vorstellungen aufgebaut werden solle. Gemeinsame Forderungen sind jedoch:

  1. Völkischer Kollektivismus („Ein Volk definiert sich über Sprache, Rasse und Abstammung“)
  2. Sozialer Kollektivismus/Volksgemeinschaft („Nur ein nationaler Sozialismus bzw. eine nationale Demokratie können die Gesellschaft gerecht formen, da es in ihr keine konkurrierenden Klassen mehr gibt“)
  3. Etatismus („Starker Staat nach innen und außen“)
  4. Kadergesellschaft/Elitenprinzip („Nur die Besten können Staat und Gesellschaft führen“)
  5. Führer- und Gefolgschaftsprinzip („Nur ein starker Führer oder eine elitäre Gruppe ist berechtigt, Staat und Gesellschaft führen. Die Masse hat zu folgen“)

Unterschiede zwischen Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus[]

Rechtsextremismus[]

Der Rechtsextremismus zeichnet sich vor allem durch folgende Punkte aus:

  1. Ablehnung des Legalitätsprinzips (Ablehnung des bestehenden Gesellschaftssystems und demokratischer Wahlen)
  2. Ablehnung der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, vor allem das Recht der Persönlichkeit auf Leben und die freie Entfaltung
  3. Ablehnung der Volkssouveränität
  4. Ablehung der Gewaltenteilung
  5. Ablehnung der Verantwortung der Regierung gegenüber der Volksvertretung
  6. Ablehnung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  7. Ablehnung der Unabhängigkeit der Gerichte
  8. Ablehnung des Mehrparteienprinzips (Einparteienstaat)
  9. Ablehnung der Chancengleichheit für alle politische Parteien und
  10. Ablehnung des Rechts auf verfassungsmäßige Bildung und Ausbildung einer Opposition
  11. Politischer Aktivismus ist legitim (Regierungsübernahme durch Terror, Revolution oder Putsch)

Rechtsradikalismus[]

Der Rechtsradikalismus gibt sich in seinem Willen, Staat und Gesellschaft grundsätzlich („radikal“) umzuwälzen, umzugestalten oder diese in seinem Sinn zu erneuern, formaljuristisch demokratisch sowie verfassungskonform. So bekennt er sich zum Legalitätsprinzip und vertritt einen (nationalen) Etatismus. Politischer Aktivismus in Form von Straßenkampf, Gewalt und Terroranschlägen lehnt diese Strömung als illegitim ab. Doch sind ihre Übergange zum Rechtspopulismus und zum Rechtsextremismus heute eher fließend als starr.

Etatismus, „der starke Staat“, ist besondern in Krisenzeiten ein besonderes Kennzeichen des politisch motivierten Radikalismus: So soll die Führung des Staates und der Gesellschaft kadermäßig organisiert sein. Eine elitäre Gruppe soll die Staatsführung übernehmen, föderale Strukturen beseitigt und das gesellschaftliche Leben zentral verwaltet werden.

Chronik[]

Der Begriff Rechtsextremismus taucht erstmals 1975 im deutschen Verfassungsschutzbericht auf und fasst alle völkisch-antisemitischen, faschistoiden und antidemokratischen Strömungen und Bestrebungen zusammen. Als Basis wird ein „nationaler Sozialismus“, „Volkssozialismus“, „Faschismus“, „Nationalbolschewismus“ und „Neo-Nationalsozialismus“, aber auch der klassische „Nationalsozialismus“ herangezogen.

Im deutschen Sprachraum entstanden nach 1945 mehrere Kleinstparteien, die sich entweder auf die „Strasser-Bewegung“ (ehemalige NSDAP-Linke), die „Deutschnationale Volkspartei“ (NPD bis 1969/70), die „Nationalrevolutionäre Bewegung“ („Neue Rechte“ ab 1968/69) und auf den „Rechtspopulismus“ beriefen.

Seit 1980 war innerhalb der rechts orientierten Szene eine zunehmende Radikalisierung wahrnehmbar: So vertraten die Parteien DVU und NPD, deren Ideologien zum einen ein klassischer Ethnopluralismus („völkischer Nationalismus“) und zum anderen eine „nationale Demokratie auf völkischer Grundlage“ war, offene Ausländerfeindlichkeit und Antizionismus, um große Teile der aufkommenden Skinhead-Bewegung zu integrieren.

Vor allem die NPD wandelte sich mit Aufkommen der Neuen Rechten von einer rechtskonservativ-deutschnationalen zu einer offen rechtsextremistischen Partei, die ihren politischen Zenit 1969 erreicht hatte und langsam in die politische Bedeutungslosigkeit sank, als sie den Einzug in den Deutschen Bundestag nur knapp verfehlte.

Siehe auch[]

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