Partei, Bezeichnung für eine Vereinigung von Personen, welche dieselben politischen Überzeugungen vertreten. Der Hauptsinn einer Partei ist es, diese Überzeugungen real zu verwirklichen.
Definition[]
Bis ins 19. Jahrhundert fielen unter dem Begriff „Partei“ nur Gruppierungen von Parlamentariern, die in wesentlichen Fragen übereinstimmten. Mit der Einführung und Ausdehnung des allgemeinen Wahlrechtes bekamen die Partei ihre heutige Funktionen.
Juristisch können weder Parteien noch Politiker nicht für ihr Handeln in Regress genommen werden, da sie von Haftungsfragen befreit sind.[1]
Einzelnachweis[]
- ↑ www.gesetze-im-internet.de: PartG § 37 (Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs), abgerufen am 22. November 2013