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Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
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Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Nach deutschem Kommunalrecht ist ein Landkreis ein Zusammenschluss mehrerer Gemeinden und eine Gebietskörperschaft. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird der Begriff als Kreis geführt.

Landrat und Kreistag[]

Organe des Kreises sind

  • der Kreistag, die Volksvertretung des Kreises, die alle fünf (in Bayern alle sechs) Jahre gewählt wird,
  • der Landrat je nach Land als Vorsitzender des Kreistages bzw. des Kreisausschusses und Leiter der Kreisverwaltung und
  • in einigen Ländern der Kreisausschuss.

Verwaltung[]

Als Verwaltung des Landkreises ist am Sitz der Gebietskörperschaft, der Kreisstadt eine Behörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus etc.) eingerichtet. Hier hat der Landrat seinen Dienstsitz. Die Kreisstadt muss nicht Bestandteil vom Landkreis sein. Darüber hinaus gibt es je nach Land die eigenständigen Kreisfreien Städte die Aufgrund ihrer Größe zugleich Stadt und Kreis in einem sind.

Weblinks[]

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