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Der Landesjugendring Nordrhein-Westfalen (LJR NRW) wurde 1948 von Jugendverbänden in Nordrhein-Westfalen gegründet. Die zentrale Aufgabe des Landesjugendringes besteht darin, die Rahmenbedingungen der Jugendverbandsarbeit mitzugestalten und abzusichern. Der Landesjugendring NRW vertritt die gemeinsamen Interessen der Mitglieds- und Anschlussverbände sowie die junger Menschen in der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber Parlament und Regierung. Darüber hinaus engagiert sich der Landesjugendring NRW bspw. in Landesjugendhilfeausschüssen, Ausschüssen der Rundfunkanstalten, des Jugendschutzes und in Beiräten verschiedener Einrichtungen. Ausgehend vom Verständnis von Kinder- und Jugendpolitik als Querschnittsaufgabe, nimmt der Landesjugendring NRW Stellung zu Grundsatzfragen der Kinder- und Jugend-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik.

Organisation[]

  • Der Landesjugendring NRW ist ein eingetragener Verein. Seine Organe sind die Vollversammlung, der Hauptausschuss und der Vorstand. Der Vorstand wird von den Mitgliedern der Vollversammlung gewählt.
  • Im Landesjugendring NRW sind 22 Mitgliedsverbände und ein Anschlussverband zusammen geschlossen. Die Mitgliedsverbände entsenden stimmberechtigte Vertreter und Vertreterinnen in die Vollversammlung und den Hauptausschuss. Alle Mitgliedsverbände können in den Gremien des Landesjugendringes NRW gleichberechtigt mitwirken und -entscheiden. Die Mitgliedschaft im Landesjugendring setzt die Anerkennung des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland voraus.

Mitglieds- und Anschlussverbände im LJR NRW[]

Mitgliedsverbände[]

Anschlussverbände[]

  • DIDF-Jugend
  • LandesMusikVerband NRW 1960 e.V. - (Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände)

Siehe auch[]

Weblinks[]

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