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In der Bundesrepublik Deutschland wird als Landeshauptstadt eine Stadt bezeichnet, wo sich der Sitz der Verfassungsorgane eines Bundeslandes befindet. Das sind in der Regel die Landesregierung und der Landtag. Er ist Kommunalrechtlich eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann. Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin können deshalb nicht zugleich Landeshauptstädte sein.

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