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Der Landeshauptmann, bzw. die Landeshauptfrau, ist Vorsitzender einer Landesregierung und vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, Südtirol und im Trentino werden als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. In Österreich ist er in seiner Eigenschaft als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung der Bundesregierung verantwortlich.

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