Land, teilsouveräner Gliedstaat Deutschlands, das aktuell in 16 Ländern gegliedert ist. Die Gliederung in Ländern entspricht der föderalen Verfassungsordnung der Bundesrepublik und ihrer Vorgänger (Deutsches Kaiserreich, Weimarer Republik): Ersteres wurde aus Bundesstaaten, Letzteres aus Ländern gebildet.
In der Gesetzes- bzw. der rechtswissenschaftlichen Fachsprache wird ein deutsches Land auch als Bundesland bezeichnet, was den verfassungsrechtlichen Charakter Deutschlands als Bundes- und nicht als lose organisierten Staatenbund aufzeigt. Der Regierungschef eines Bundeslandes trägt als Amtsbezeichnung den Titel Ministerpräsident.
Staatsrecht[]
Die Länder sind laut Bundesverfassungsgericht eine eigene – wenn auch gegenständlich mit einer beschränkten – nicht vom Bund abgeleiteten, sondern von ihm anerkannten staatlichen Hoheitsmacht. Ihre Eigenstaatlichkeit und die grundsätzliche Sachentscheidungsbefugnis fußt auf den Artikel 30 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Europäische Union[]
Die Länder sind ein wichtiger Akteur im politischen Willensbildungsprozess, neben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag. In den Fachministerien existieren eigene Abteilungen bzw. Referate, die sich ausschließlich mit europäischen Dossiers beschäftigen. Gemeinsam unterhalten die Länder die Einrichtung des Beobachters der Länder bei der Europäischen Union, der die Aufgabe hat, die Länder und den deutschen Bundesrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte in EU-Angelegenheiten zu unterstützen. Das Subsidiaritätsprinzip garantiert die Zuständigkeit der Länder für all die Bereiche, die sie selbst am besten verwirklichen können und die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen. Sie können in Streitfragen über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und zur Wahrung der eigenen institutionellen Rechte können die Länder über den Ausschuss der Regionen (AdR) bei dem Europäischen Gerichtshof vorstellig werden.
Gliederung der Länder[]
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven.
Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Unterteilung in Regierungsbezirke, wurde in den Ländern Niedersachsen (bis 2004), Rheinland-Pfalz (bis 1999), Sachsen-Anhalt (bis 2003) und Sachsen (bis 2012) aufgehoben.
Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kreise bezeichnet) unterteilt. Derzeit gibt es 295 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus gibt es 107 kreisfreien Städte, die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen.
Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten in Deutschland. In Deutschland gibt es derzeit 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Auch die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
Für die Hauptstadt eines Landes hat sich die Bezeichnung Landeshauptstadt durchgesetzt.
Literatur[]
- Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005, ISBN 3-402-03416-6.
- Hans Georg Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, 2004, ISBN 3-531-43229-X.
- Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder. Springer VS, 2. Aufl. 2012, ISBN 978-3-531-17421-1.
- Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder im Vergleich. Budrich, Opladen 2007, ISBN 3-8252-2844-4.
Weblinks[]
- Parlamentsspiegel – Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland
- [http://www.marsianer.de/wappen-bundesland-zum-download Fast alle deutschen Bundesländer stellen grafisch leicht abgewandelte Landes-Logos oder ein Landes-Signet zur Verfügung
Einzelnachweise und Anmerkungen[]