Ein Land oder Bundesland ist ein Gliedstaat der bundesstaatlich organisierten Republik Österreich, das aktuell in 9 Länder gegliedert ist. Sie sind rechtlich eigenständige Gebilde und stellen jeweils eine Gebietskörperschaft dar. In der föderalen Verfassung von Österreich wird sie als Landesebene bezeichnet.
Entstehung[]
Fünf der österreichischen Bundesländer Niederösterreich, Kärnten, Steiermark, Tirol und Salzburg sind bereits im Mittelalter entstanden. Oberösterreich wurde zwischen 1783 - 1784 selbstständig. Das Vorarlberg war lange Zeit ein Landesteil von Tirol und wurde 1861 eigenständig. Bis 1921 war das Burgenland ein Teil von Ungarn. 1922 wurde Wien von Niederösterreich getrennt und zum eigenen Bundesland erhoben.
Stellung der Länder in Österreich[]
Sie haben jeweils eigene Landesverfassungen, die der Bundesverfassung nicht widersprechen dürfen. Mit den Landtagen und mit den Landesregierungen verfügen sie jeweils über eine eigene Legislative und Exekutive. Die Judikative steht mit Ausnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit allein dem Bund zu. Sie sind als Verwaltungseinheiten und als Landesorgane für den Bund tätig.
Weblinks[]
Weiterführende Informationen zu diesem Thema gibt es auf | ||
Wikipedia | – Enzyklopädie |
Gebietskörperschaften: Bund | (Bundes-)Länder (Liste) | Gemeinden (Listen)
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