In Deutschland wird als Kreisstadt eine Stadt bezeichnet, in der die Verwaltung eines Landkreises oder Kreises ihren Sitz hat. Üblicher weise befinden sich dort die Organe des Landkreises, bestehend aus dem Kreistag und dem Landrat. Bestimmt wird dies in Deutschland in der Landkreisordnung mit ihren Hauptsatzungen oder in der Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes . Die Bezeichnung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt.
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