In diese Kategorie werden Personen einsortiert, die als inoffizielle Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit arbeiteten. Voraussetzung für die Einordnung in diese Kategorie ist, dass sich in den Unterlagen des BStU eine Verpflichtungserklärung des IM befindet oder das BStU anhand der Aktenlage zu der Einstufung gekommen ist, es handele sich um einen IM. Sofern diese Einstufung gerichtlich überprüft wurde, ist statt dessen die Einschätzung des Gerichtes maßgeblich.
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