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Die Kantone (Stand) sind die 26 Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie haben jeweils eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden.

Durch der schweizerischen Bundesverfassung besitzen die Kantone ein Kantonsparlament, eine Kantonsregierung, ein Bezirksgericht, und ein Obergericht, dem eine Schlichtungsbehörde vorangestellt ist.

Alle staatlichen Bereiche, die nicht von der schweizerischen Bundesverfassung dem Bund oder von einem Bundesgesetz geregelt werden, gehören in die Kompetenz der Kantone. Kantone sind derivative Völkerrechtssubjekte und können innerhalb ihrer Kompetenzen Staatsverträge untereinander und mit fremden Staaten schliessen.

Sie gewähren ihren Gemeinden eine gewisse Autonomie.


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