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JKH-19 Artikel

Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch deutsches Grundgesetz) ist die Verfassung Deutschlands. Das Wort Grundgesetz kam zuerst im 17. Jahrhundert auf und gilt als Lehnübersetzung des in der lateinischen Rechtssprache geprägten lex fundamentalis als „(staats-)grundlegendes Gesetz. Ursprünglich als Provisorium vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen im Auftrag von den drei westlichen Besatzungsmächten erarbeitet, war es vom 23. Mai 1949 bis zum 3. Oktober 1990 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Seit der deutschen Wiedervereinigung ist sie die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes. Es wird vom Bundesverfassungsgericht als unabhängiges Verfassungsorgan bewahrt und weiter entwickelt. Eine besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte.

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