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Fraktionsvorstand

Der Vorstand von der CDU-Landtagsfraktion im Saarland

Eine Fraktion ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mandatsträger in einem politischen Gremium zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen politischen Interessen und Ziele.

Überwiegend handelt es sich dabei um Abgeordnete einer Partei in einem Parlament z.B. in Deutschland (Bundestag und Landesparlamenten) oder einer kommunalen Volksvertretung z.B. (Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten, Gemeinderäte oder -vertretungen). Fraktionen die aus Mitglieder verschiedener Parteien bestehen werden als Fraktionsgemeinschaft bezeichnet.

In Österreich wird der Begriff nur im Bundesrat verwendet. Stattdessen wird im Nationalrat und in den Landtagen der Begriff Klub verwendet.

In großen Parlamenten und kommunalen Volksvertretungen haben Fraktionen einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten und meist auch finanziellen Zuwendungen verbunden ist. Um diesen Fraktionsstatus zu erhalten zu können, müssen je nach Gremium besondere Gesetzliche Richtlinien und Bestimmungen erfüllt werden.


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