VereinsWiki
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Die Liga – Fußballverband e.V. (meistens kurz als Ligaverband bezeichnet) ist der Zusammenschluss der deutschen Profi-Fußballvereine (beziehungsweise deren Kapitalgesellschaften) und vertritt deren Interessen – insbesondere gegenüber dem Deutschen Fußball-Bund (DFB).

Der Ligaverband hat sein gesamtes operatives Geschäft an seine hundertprozentige Tochter DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (kurz DFL) abgetreten; sein Vorstand bildet jedoch in Personalunion auch den Aufsichtsrat der DFL.

Der Ligaverband beziehungsweise die DFL veranstaltet gemeinsam mit dem DFB die 1. und 2. Bundesliga.

Rechtliches[]

Die DFL wurde am 18. Dezember 2000 als eigenständige GmbH gegründet. Seitdem ist der einzige Gesellschafter der DFL der Ligaverband, der das Stammkapital in Höhe von 1 Million Euro erbracht hat.

Der Ligaverband ist seit 2001 ordentliches Mitglied des DFB, während die Vereine der 1. und 2. Bundesliga seit 2001 nicht mehr Mitglied im DFB sind. Die gemeinsame Geschäftstätigkeit der beiden Verbände ist in folgenden Rechtsdokumenten geregelt:

  • Satzung des DFB
  • Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband
  • Satzung des Ligaverbandes

Organe[]

Organe der DFL sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat. Der Präsident der DFL gehört dem Präsidium des DFB an.

Erster Aufsichtsratspräsident der DFL war bis zu seinem Tod im Januar 2007 Werner Hackmann aus dem Vorstand des HSV. Bis zur Wahl des gegenwärtigen Präsidenten Reinhard Rauball im August 2007 hatte Wolfgang Holzhäuser von Bayer 04 Leverkusen das Amt kommissarisch inne.

Aufgaben der DFL[]

Die DFL selbst unterteilt ihr operatives Geschäft in die Bereiche Spielbetrieb, Lizenzierung und Vermarktung. Zum Geschäftsbereich „Spielbetrieb“ gehören insbesondere die Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Durchführung der weiteren Wettbewerbe des Ligaverbandes.

Der Geschäftsbereich „Vermarktung“ umfasst die Vergabe der Übertragungsrechte für die Lizenzligen in Fernsehen, Hörfunk und Internet.

Der dritte Geschäftsbereich („Lizenzierung“) besteht in einer Umsetzung und Weiterentwicklung des früheren DFB-Lizenzierungsverfahrens. Die DFL wendet das Verfahren für die Klubs der 1. und 2. Bundesliga sowie per Geschäftsvertrag auch für die Klubs der Regionalliga an. Dabei überprüft die Liga, inwiefern die einzelnen Klubs die Anforderungen zur Teilnahme an einem Profi-Fußball-Wettbewerb erfüllen. Zum Anforderungskatalog gehören sportliche, finanzielle, rechtliche, infrastrukturelle, personelle, administrative, medientechnische und sicherheitstechnische Kriterien. Größte Bedeutung hat dabei das finanzielle Kriterium der Liquidität; dadurch soll sichergestellt sein, dass alle Klubs der jeweiligen Liga über eine bis zum Saisonende ausreichende Liquidität verfügen, um den Spielbetrieb solange aufrechterhalten zu können.

Grundlagenvertrag[]

Da DFB und Ligaverband die Wettbewerbe der Bundesliga gemeinsam veranstalten, gilt seit Beginn der Saison 2004/2005 ein Grundlagenvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien bestimmt. Insbesondere gewährt er dem Ligaverband das Recht, die dem DFB gehörenden Vereinseinrichtungen 1. und 2. Bundesliga zu organisieren. Darüber hinaus spricht er dem Verband die vollständigen Vermarktungsrechte an den Bundesligen zu. Nicht im Grundlagenvertrag geregelt sind die Wettbewerbe, die vom Ligaverband autonom ausgerichtet werden können (wie z. B. der DFL-Ligapokal und das ehemalige Hallenmasters).

Darüber hinaus beinhaltet der Grundlagenvertrag konkrete Fixierungen bezüglich Anstoßzeiten und Übertragung der Zusammenfassungen im Free-TV.

Der Grundlagenvertrag kann sowohl vom DFB als auch dem Ligaverband 2009 erstmals gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich jeweils um drei Jahre.

Weblinks[]

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