VereinsWiki
Advertisement
Deutsches Rotes Kreuz
Kompaktlogo des Deutschen Roten Kreuzes
Rechtsform gemeinnütziger eingetragener Verein
Gründung 25. Januar 1921, Bamberg, Deutschland
Sitz Berlin, Deutschland
Personen

Rudolf Seiters, Präsident

Schwerpunkt Humanitäre Hilfe, Humanitäres Völkerrecht, Sozialarbeit
Freiwillige ca. 400.000
Angestellte ca. 149.000
Mitglieder ca. 3 Mio.
Website http://www.drk.de/
DRK-Rundlogo

Deutsches Rotes Kreuz – Rundlogo

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in Deutschland nach den Genfer Abkommen und als solche Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung mit Hauptsitz in Berlin. Derzeit verzeichnet es etwa drei Millionen Mitglieder.[1]

Das DRK ist – als einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es ist als Organisation für seine sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet.

Grundsätze[]

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.[2]

  • Menschlichkeit: Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
  • Unparteilichkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
  • Neutralität: Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
  • Unabhängigkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
  • Freiwilligkeit: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
  • Einheit: In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
  • Universalität: Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Hauptartikel: Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Aufgaben und Selbstverständnis[]

Katastrophenschutz[]

DRK Bocholt KTW NKTW

DRK-Einsatzfahrzeuge

Altenpflegeheim Pieschen

DRK-Altenpflegeheim Pieschen in Dresden

Rotes Kreuz Krankenbett

Krankenhausbett des DRK (um 1900)

DRK-Sanitätskasten K50

Alter DRK-Sanitätskasten K50

Das Rote Kreuz beteiligt sich in Deutschland am Katastrophenschutz, indem es Personal aus den örtlichen Bereitschaften sowie Fahrzeuge und Material stellt. Im Katastrophenfall hat sich das DRK verpflichtet, alle verfügbaren Helfer und alles Material einzusetzen, also nicht nur die von Bund und Ländern zugewiesenen Fahrzeuge/Material. Die Ausbildungen in den Rotkreuz-Bereitschaften umfassen neben den Ausbildungen für Zwecke wie Blutspende- und Sanitätswachdienste auch Ausbildungen, die dem Katastrophenschutz zuzuordnen sind, diese gliedern sich in eine umfassende Grundausbildung und eine spezielle Fachdienstausbildung. Die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist landesspezifisch unterschiedlich. So gibt es zum Beispiel Hilfszüge, die regional aufgestellt sind, Einsatzeinheiten, die kreisweit aufgestellt sind, sowie diverse Schnelleinsatzgruppen, die sich zum Teil nur aus örtlichen Kräften, zum Teil aber auch regional zusammensetzen. All diese Einheiten sind jedoch bundesweit sowie in EU-grenznahen Gebieten auch international einsetzbar.


Krankenpflege[]

Das DRK betreibt zurzeit (2010) 56 Krankenhäuser. Der Verband der Schwesternschaften (VdS) ist zuständig für alle Fragen der Ausbildung der Kranken- und Kinderkrankenpflege. Er unterhält die Pflegeschule „Werner-Schule vom DRK“ in Göttingen. Große Träger von Krankenhausgesellschaften sind zum Beispiel die DRK-Schwesternschaft vom Bayerischen Roten Kreuz und die DRK-Schwesternschaft Berlin sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wohlfahrts- und Sozialarbeit[]

Das Deutsche Rote Kreuz ist anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege und mit seinen Einrichtungen, Angeboten und Diensten bundesweit in allen Feldern der Wohlfahrts- und Sozialarbeit sowohl mit ehrenamtlich als auch hauptamtlich Tätigen aktiv. Das DRK nimmt in seiner anwaltschaftlichen Funktion die Interessenvertretung der schwächsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen („most vulnerable“) wahr.

Der Anspruch der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK[]

In allen Feldern der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist das DRK aufgrund seines Selbstverständnisses und seiner Grundsätze verpflichtet, seine ihm in Form von Spenden oder öffentlichen Zuwendungen zur Verfügung gestellten Mittel wohlfahrtspflegerisch effektiv und wirtschaftlich effizient einzusetzen. Dies erfordert eine permanente Anpassung seiner Strukturen und Prozesse an aktuelle Anforderungen und Bedingungen sowie die Entwicklung eigener Konzepte, die zu erwartende soziale und gesellschaftliche Veränderungen antizipieren und das DRK auf neue Herausforderungen vorbereiten. Die DRK-Wohlfahrts- und Sozialarbeit setzt das sozialstaatliche Subsidiaritätsprinzip fort, indem es – soweit es möglich ist – Hilfe zur Selbsthilfe leistet und damit Selbstständigkeit und Verantwortung fördert.[3]

Die Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK[]

Die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK setzt die Aufgaben um, die sich das DRK in seiner Satzung gestellt hat, namentlich

  • die Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben;
  • die Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung;
  • die Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen;
  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht und über
  • die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

Ergänzend wirkt die Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK auf die Zielerreichung der aktuellen DRK-Strategie „Menschen helfen, Gesellschaft gestalten“ hin.

Die Aufgaben der Wohlfahrts- und Sozialarbeit auf der Bundesebene

Auf der Bundesebene werden in enger Kooperation mit den neunzehn DRK-Landesverbänden sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz alle Fragen der Sozial- und Wohlfahrtsarbeit des DRK analysiert und bearbeitet sowie alle damit verbundenen Aufgaben wahrgenommen:

  • die anwaltschaftliche Interessenvertretung auf Bundesebene und gegenüber der EU
  • die Beratung der DRK-Mitgliedsverbände und die Qualifizierung der Führungs- und Fachkräfte durch Angebote der Fort- und Weiterbildung
  • die Erschließung und Einwerbung von Finanzmitteln aus den Haushalten der EU und des Bundes sowie von Dritt- und Eigenmitteln zur Finanzierung von Daueraufgaben und innovativen Pilotprojekten
  • die Gewährleistung, dass alle Angebote des DRK mit den Gemeinden und anderen Institutionen kooperieren, da diese Teil des sozialen Nahraums sind. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die örtlichen Ressourcen genutzt, frühzeitig Handlungsbedarf erkannt und bedarfsgerechte Hilfen angeboten werden.
  • Vertretung des DRK in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und in vielen weiteren Fachverbänden.[4]

Fachlich ist die Wohlfahrts- und Sozialarbeit dem Bereich „Jugend und Wohlfahrtspflege“ zugeordnet und untergliedert sich in die Arbeitsgebiete:

  • Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Altenhilfe und Gesundheitsförderung
  • Wohlfahrtspflege und soziales Engagement
  • Migration, Interkulturelle Öffnung und Inklusion
  • Deutsches Jugendrotkreuz

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im DRK[]

Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Das DRK ist in allen Feldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aktiv.[5] Als auf Bundesebene zusammengeschlossener Verband der Freien Wohlfahrtspflege ist das DRK anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII. Das DRK nimmt auf Bundesebene die zentralen Aufgaben im Bereich des Kinder- und Jugendplan des Bundes und der Familienförderung wahr und regt mit bundesweiten Modellprojekten fachliche Entwicklungen an.

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stellt das DRK

  • 1 406 Kindertageseinrichtungen mit 101 012 Mädchen und Jungen
  • 70 Einrichtungen zur Heimerziehung für 2 000 Kinder und Jugendliche und für ca. 5.000 Kinder und Jugendliche Ambulante Hilfen zur Erziehung
  • 50 Schwangeren- und Familienberatungsstellen, mit jährlich 70 000 beratenen Ratsuchenden
  • Angebote der Familienbildung für jährlich 45 000 Mütter und Väter
  • 200 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit in Schulen, Jugendhäusern, in der Jugendberufshilfe oder als Streetwork[6]
Altenhilfe und Gesundheitsförderung[]

Die Altenhilfe und die Gesundheitsförderung sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene wird die Altenhilfe sowie die Gesundheitsförderung strategisch weiterentwickelt, fachpolitische Stellungnahmen und Grundsatzpositionen erarbeitet und bewertet sowie die Mitgliedsverbände bei der Umsetzung unterstützt.

In der Altenhilfe vereint das DRK

  • ca. 500 Altenheime mit rund 40.000 Plätzen
  • ca. 500 ambulante Pflegedienste
  • 532 Hausnotruf-Dienste
  • 370 Mahlzeitendienste
  • 35 Altenpflegeschulen[7]
Wohlfahrtspflege und soziales Engagement[]

Die Grundlagen der Wohlfahrtspflege, das soziale Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene werden Grundsatzthemen der Wohlfahrtsarbeit auf nationaler und europäischer Ebene bearbeitet und bewertet. Zudem werden die Mitgliedsverbände bei der Gewinnung und beim Einsatz von Freiwilligen und Ehrenamtlichen beraten.

Im Bereich der Freiwilligendienste stellt das DRK

  • 11.400 Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr
  • 2.930 Plätze im Bundesfreiwilligendienst
  • 430 Plätze in den Internationalen Freiwilligendiensten

In der Wohlfahrts- und Sozialarbeit engagieren sich

  • Rund 20.000 Menschen ehrenamtlich, vor allem für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen und Menschen in sozialen oder persönlichen Notlagen
  • Sie leisten ehrenamtliche Hilfe, indem sie zum Beispiel sich in der Kindertagesbetreuung, in Besuchsdiensten oder Kleiderläden engagieren,
  • Gymnastik, Tanzen, Yoga, Gedächtnistraining und Tagesausflüge anbieten,
  • junge Eltern durch Babysitterdienste entlasten,
  • als Paten Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen und
  • Selbsthilfegruppen leiten.[8]
Migration, Interkulturelle Öffnung und Inklusion[]

Dienstleistungen und Angebote im Bereich der Migration, der Interkulturellen Öffnung und der Inklusion sind Teil der Wohlfahrts- und Sozialarbeit des DRK. Auf der Bundesebene arbeitet das DRK für und mit sozial benachteiligten Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund, um Chancengerechtigkeit sowie die Wertschätzung von Vielfalt und Individualität zu fördern.

Menschen mit Migrationshintergrund wendet sich das DRK zu mit

  • 20 Integrationsprojekten
  • 50 Projekte der interkulturellen Öffnung
  • 130 Beratungsstellen für Migranten, Flüchtlinge und Rückkehrer
  • 30.000 Beratungen pro Jahr
  • dem internationalen Suchdienstnetzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, um weltweit Familienkontaktewiederherzustellen und vermisste Angehörige zu finden

Menschen mit Behinderung bietet das DRK

  • 167 Wohnangebote für rund 3.000 Menschen
  • mit 25 Werkstattträgern Angebote für rund 10.000 Menschen
  • nahezu flächendeckende Transportleistungen

Für Menschen in persönlicher und sozialer Notlage hält das DRK bereit

  • 200 Kleiderläden und 600 Kleiderausgabestellen
  • 50 Möbelausgabestellen
  • 100 Notunterkünfte und Heime für obdachlose Menschen[9]
Jugendrotkreuz[]

Siehe Hauptartikel Deutsches Jugendrotkreuz

Das Jugendrotkreuz ist der eigenständige Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes und ist im ehrenamtlich besetzten Präsidium des Bundesverbandes vertreten.

Das Jugendrotkreuz

  • hat ca. 110.000 Mitglieder von 6 bis 27 Jahren in rund 5.500 Gruppen bundesweit
  • unterhält Schulsanitätsdienste an mehr als 2.500 Schulen
  • engagiert sich für Gesundheit, soziale Gerechtigkeit Frieden, internationale Völkerverständigung und Umweltschutz[10]

Krankenpflege[]

Siehe Hauptartikel Verband der Schwesternschaften vom DRK

Der Verband der Schwesternschaften (VdS) ist zuständig für alle Fragen der beruflichen Kranken- und Kinderkrankenpflege sowie deren Ausbildung im DRK. Er unterhält die Pflegeschule „Werner-Schule vom Deutschen Roten Kreuz“ in Göttingen; bis 2008. Große Träger von Krankenhausgesellschaften sind zum Beispiel die DRK-Schwesternschaft vom Bayerischen Roten Kreuz, die DRK-Schwesternschaft Berlin sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen.[11]

DRK-Suchdienst[]

Eine vordringliche Aufgabe des DRK nach dem Zweiten Weltkrieg war der Suchdienst, der ausgebombte, vermisste, verschleppte, vertriebene Menschen wieder ihren Familien zuführte oder Heimstellen für Waisenkinder fand. Er wurde durch Helmut Schelsky aufgebaut. Der Physiker Kurt Wagner und Joachim Leusch von der Seetransport-Leitstelle des Marineoberkommandos Ost gehörten zu den Gründern in Flensburg.

BRK.SD

Logo des DRK-Suchdienstes

Das DRK wurde nach dem Zweiten Weltkrieg durch die Besatzungsmächte weitgehend aufgelöst und erst 1952 wieder in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften aufgenommen. Der Suchdienst befand sich in diesen Jahren in München in der Wagmüllerstraße, einer Querstraße zur Prinzregentenstraße, auf der Höhe des Gebäudekomplexes, welcher für den Luftgau Süd erstellt wurde. Seit der Gründung im Jahre 1945 in München konnten vom Suchdienst mehr als 16 Millionen Menschen zusammengeführt, mehr als 500.000 Kinderschicksale geklärt und weltweit rund 600.000 Menschen über den Verbleib von Angehörigen in Konflikten und Katastrophen benachrichtigt werden. Von 1946 bis 1976 war Kurt Wagner Leiter des DRK-Suchdienstes.

Vom Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands wurde 1955 eine Bild-Sammlung von 45.000 vermissten Personen übernommen. Der Suchdienst des DRK erstellte Gutachten über das Schicksal von verschollenen deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges, in denen auch die Kriegsverläufe in der Gegend und zum Zeitpunkt des Verschollenseins geschildert wurden. Ende 1957 gingen diese Vermisstenbildlisten in Druck, die schließlich 199 Bände (davon 187 mit 1,4 Millionen Namen und über 900.000 Bildern) umfassten. Dazu kamen noch 26 Bände über Zivilverschollene. Durch die etappenweise Öffnung und Freigabe von Archiven der östlichen Staaten können auch heute noch Schicksale geklärt werden. Mit der Deutschen Dienststelle (WASt) wird laufend zusammengearbeitet.

Das heutige Spektrum des DRK-Suchdienstes umfasst im Wesentlichen die Aufgabenbereiche Einsatz in Großschadens- und Katastrophenfällen, Nachforschungen, Familienzusammenführung, Ausreisen sowie den Hilfs- und Beratungsdienst der Angehörigen, Vermissten und Verletzten.[12]

Die Zentrale des DRK-Suchdienstes (Suchdienst-Leitstelle, Direktion des Amtlichen Auskunftsbüros (D/AAB)) hat ihren Sitz beim Generalsekretariat des Deutschen Roten Kreuzes in Berlin. Die Bearbeitung von Suchanfragen aus aller Welt und anderen mit der Aufgabenstellung verbundenen Anliegen wurde – je nach Zuständigkeit – in den beiden Außenstellen (DRK-Suchdienst Hamburg und DRK-Suchdienst München) in Zusammenarbeit mit den DRK-Landes- und Kreisverbänden vorgenommen. 2014 ist die Zentrale Namenskartei (ZNK) des DRK-Suchdien Digitalisiert worden und 4 von München nach Hamburg umgezogen. Es handelte sich um Rund 50 Millionen Karteikarten mit Auskünften zu mehr als 20 Millionen persönlichen Schicksale. n. 35.271 prall gefüllte Karteikästen, aneinandergereiht über zwölf Kilometer, wurden dabei in 31 LKW Transportiert.[13]

Verbreitungsarbeit[]

Es ist eine Verpflichtung des DRK, für die Verbreitung des Wissens über das Humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen mit ihren Zusatzprotokollen und den Grundsätzen und Idealen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zu sorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus:

  • dem Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz), § 2 Nr. 2,
  • den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, Artikel 3 (2) und
  • der Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, § 2 (2).[14]

Zur Durchführung dieser Aufgabe bestellen die Kreis- und Landesverbände Konventionsbeauftragte[15]. Das DRK hat einen Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht, der die Funktion des Deutschen Komitees zum Humanitären Völkerrechts wahrnimmt.[16][17] Weitere Mittel der Verbreitungsarbeit sind juristische Konferenzen zu Themen des humanitären Völkerrechts, Schulungsangebote (z. B. DRK-Sommerkurs im Humanitären Völkerrecht) und Publikationen (z. B. CD-Rom Handbuch Verbreitungsarbeit). Die Zusammenarbeit wird u.a. mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht durchgeführt.[18]

Internationale Hilfe[]

Nach dem Grundsatz der Universalität ist jede nationale Gesellschaft verpflichtet, nach den eigenen Möglichkeiten Hilfen in Notfällen auch an Schwestergesellschaften anzubieten. Die Koordination der internationalen Hilfen erfolgt über die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC) (Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung) in Fällen von Naturkatastrophen bzw. durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) in Fällen von Kriegen und Konflikten. Beide Organisationen haben ihren Sitz in Genf.

Die Zusammenarbeit vor Ort findet immer in engster Abstimmung mit der jeweiligen Landesgesellschaft und - darüber - den staatlichen Institutionen vor Ort statt. Durch ein System von geschulten Katastrophendelegierten, die sich nach Schadensfällen sofort ein eigenes Bild von der Lage machen, wird eine weltweit vernetzte, optimal auf die Bedürfnisse des betroffenen Landes abgestimmte Hilfe innerhalb weniger Stunden und Tage nach der Katastrophe sichergestellt.[19]

Das DRK ist in der Auslandshilfe eine der leistungsfähigsten Landesgesellschaften der Welt. Es beschäftigt durchschnittlich 150 Mitarbeiter in der Zentrale und in ca. 50 Einsatzorten über die ganze Welt. Hilfen werden als Prävention, in der Akutphase und im Wiederaufbau sowie in langfristigen Hilfe- und Entwicklungsprojekten geleistet. Das DRK bietet als Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere Leistungen zum Aufbau und Stärkung lokaler Katastrophenschutz-Strukturen an. In der Akutphase ist das DRK neben der Lieferung praktisch aller benötigten Materialien spezialisiert auf die Massenaufbereitung von Wasser, Prävention von Krankheiten durch Sanitäranlagen und der medizinischen Hilfe. In sogenannten In sogenannten Emergency Response Units (ERU) werden ständig in leicht zu transportierenden Verpackungen alle hierzu notwendigen Materialien vorgehalten und können innerhalb von 24 Stunden zum Einsatz gebracht werden. Im Logistikzentrum Berlin-Schönefeld lagert beispielsweise Material zur Errichtung eines ganzen Krankenhauses, welches für die medizinische Versorgung von bis zu 250.000 Menschen ausgelegt ist, auf seinen nächsten Einsatz. Das DRK hat sich zudem auf den Wiederaufbau nach extremen Zerstörungen spezialisiert. Nach Katastrophen wie dem Tsunami, dem Erdbeben in Pakistan und ähnlichen Ereignissen ist es nicht nur Ziel, möglichst schnell Wohnungen, Schulen und Gesundheitsinfrastruktur wiederherzustellen. Genauso wichtig ist, dass die vom Unglück betroffenen Menschen unmittelbar in den Wiederaufbau einbezogen werden, um ihnen und ihren überlebenden Familienmitgliedern eine neue Lebensperspektive zu schaffen.

Das DRK hat z.B. Ende des Jahres 2009 offiziell die Aufbauarbeit aus den Schäden des verheerenden Tsunamis in Südasien im Dezember 2004 für beendet erklärt. Alle erhaltenen Spenden in Höhe von über 135 Millionen € konnten vollständig umgesetzt werden.[20]

Gliederung und Aufbau[]

Das DRK ist ein föderal gegliederter Mitgliederverband mit weitreichender rechtlicher Selbstständigkeit der Untergliederungen. Rechtsträger des Namens und des Zeichens "Deutsches Rotes Kreuz" ist der DRK e.V., der Bundesverband. Die Bundessatzung regelt die Mitgliedschaft und daraus erwachsende Rechte und Pflichten im DRK. Zweite Stufe sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften. In der dritten Organisationsstufe finden sich die Kreisverbände und die Schwesternschaften. Die unmittelbarste Verbindung zur Basis des DRK, den bedürftigen Menschen, den Ehrenamtlichen und den Mitgliedern, wird über die Ortsverbände hergestellt. Die persönlichen Mitgliedschaften (ca. 4 Mio. Mitglieder) bestehen auf den Ebenen der Orts- bzw. Kreisverbände.

Gliederung und Aufbau[]

Das DRK ist ein föderal gegliederter Mitgliederverband mit weitreichender rechtlicher Selbstständigkeit der Untergliederungen. Rechtsträger des Namens und des Zeichens „Deutsches Rotes Kreuz“ ist der DRK e. V., der Bundesverband. Die Bundessatzung regelt die Mitgliedschaft und daraus erwachsende Rechte und Pflichten im DRK. Zweite Stufe sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften. In der dritten Organisationsstufe finden sich die Kreisverbände und die Schwesternschaften. Die unmittelbarste Verbindung zur Basis des DRK, den bedürftigen Menschen, den Ehrenamtlichen und den Mitgliedern, wird über die Ortsverbände hergestellt. Die persönlichen Mitgliedschaften (ca. 4 Mio. Mitglieder) bestehen auf den Ebenen der Orts- bzw. Kreisverbände.

Rechtsform[]

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (Bundesverband) ist ein eingetragener Verein. Der Sitz des Generalsekretariats ist seit dem 1990 gefassten Beschluss über die Verlegung Berlin. Die heute gültige Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft wurde nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Beitritt der Landesverbände des ehemaligen DRK der DDR durch die Bundesregierung am 6. März 1991 und am 1. Mai 1991 durch das IKRK ausgesprochen.

Die Mitgliedsverbände des DRK e. V. sind, bis auf das Bayerische Rote Kreuz (BRK), ebenfalls eingetragene Vereine. Gleiches gilt für deren unmittelbare Mitgliedsverbände. Ausgründungen von Aufgabenfeldern – zum Beispiel Blutspendedienste, Rettungsdienste, Altenpflegeheime und Krankenhäuser – aus den Vereinen wurden in Form von gemeinnützigen GmbHs vorgenommen. Eigentümer sind jedoch weiterhin die DRK-Vereine. Eine Ausnahme bildet das Bayerische Rote Kreuz, dem bereits im Jahr 1921 und nach dem Zweiten Weltkrieg am 27. Juli 1945 die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde. Das BRK ist insgesamt in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert; die Bezirks- und Kreisverbände haben daher keine rechtliche Eigenständigkeit gegenüber dem Landesverband. Der Landesverband Hessen, der zunächst ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaft war, hat diesen Status inzwischen abgelegt und den eines eingetragenen Vereins angenommen.

Das DRK ist zwar eine Körperschaft privaten Rechts, und seine internationale Dachorganisation wird als nichtstaatliche Organisation bezeichnet, doch nimmt das DRK die völkerrechtlich vorgegebenen Aufgaben der Nationalen Rotkreuzgesellschaft in Deutschland wahr. Damit ist es eine Mischung aus einer privaten und einer staatlichen Organisation.

Am 5. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz) verabschiedet; mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist dieses Gesetz seit dem 11. Dezember 2008 in Kraft. Es löst ein aus dem Jahre 1937 stammendes DRK-Gesetz ab, das in den meisten Punkten überholt war.

Das DRK-Gesetz beschreibt die Funktion des Deutschen Roten Kreuzes als „Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“ und legt die gesetzlichen Pflichtaufgaben fest, die das DRK bundesweit zu erfüllen hat. Die Zuordnung weiterer Aufgaben durch Bundes- oder Landesgesetz bleibt ausdrücklich möglich. Schließlich sichert das Gesetz den Schutz des Zeichens des Roten Kreuzes und überträgt dem DRK das Recht auf Verwendung dieses Zeichens. Nicht unwichtig ist auch, dass in einem weiteren Paragrafen die Rechtsstellung und Aufgaben der Johanniter-Unfallhilfe und des Malteser-Hilfsdienstes geregelt werden, die ebenfalls Nationale Hilfsgesellschaften nach den Genfer Abkommen sind. Die Aufgaben von JUH und MHD nach dem Gesetz beschränken sich jedoch im Unterschied zu der umfassenden Rechtsstellung des DRK im humanitären Bereich auf die Ermächtigung zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Weggefallen ist nunmehr endgültig die häufig in der Vergangenheit umstrittene Befreiung des DRK von Gerichtsgebühren, wie sie sich aus dem alten DRK-Gesetz ergeben hatte; das neue DRK-Gesetz kennt keine vergleichbare Regelung mehr.

Mitgliedsverbände[]

Mitgliedsverbände des DRK e.V. sind die 19 Landesverbände:

  • Landesverband Baden-Württemberg
  • Badisches Rotes Kreuz
  • Bayerisches Rotes Kreuz
  • Berliner Rotes Kreuz
  • Landesverband Brandenburg
  • Landesverband Bremen
  • Landesverband Hamburg
  • Landesverband Hessen
  • Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
  • Landesverband Niedersachsen
  • Landesverband Nordrhein
  • Landesverband Oldenburg
  • Landesverband Rheinland-Pfalz
  • Landesverband Saarland
  • Landesverband Sachsen
  • Landesverband Sachsen-Anhalt
  • Landesverband Schleswig-Holstein
  • Landesverband Thüringen
  • Landesverband Westfalen-Lippe

und der

  • Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz (VdS)

Mitglieder der Landesverbände sind wiederum 475 Kreisverbände, Mitglieder des VdS sind 33 Schwesternschaften.[21]

Gemeinschaften[]

Die Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes stellen die ehrenamtliche Basis der Hilfsorganisation dar. Die meisten aktiven Mitglieder des DRK sind in diesen organisiert.

Als Gemeinschaften gelten

  • die Bereitschaften
  • die Bergwacht
  • das Jugendrotkreuz
  • die Wasserwacht
  • die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.

Es gibt im Deutschen Roten Kreuz auch zahlreiche weitere Formen der ehrenamtlichen Arbeit außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften. Beispielsweise sind dies Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen für Patienten oder die ehrenamtliche Mitarbeit im Hausnotruf oder Rettungsdienst.

Finanzierung[]

Die Leistungen des DRK werden im ideellen Bereich durch 300.000 freiwillige Helfer und im Bereich refinanzierter Leistungen durch 110.000 Mitarbeiter erbracht. Durch den föderalen Aufbau des DRK – alle 520 Kreisverbände, die Landesverbände, und der Bundesverband sind rechtlich selbstständig, arbeiten jedoch mit Satzungen, die Kontrollen und in besonderen Fällen Eingriffe der jeweils oberen Ebene ermöglichen. Aus diesem Grund existiert keine zusammengefasste Bilanz, aus der alle wichtigen Zahlen sofort erkennbar sind. Ab einer bestimmten Größenordnung der Umsatzerlöse ist die Untergliederung zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer verpflichtet. Die Jahresabschlüsse müssen in jedem Fall bei dem Aufsicht führenden Verband (Landes- oder Bundesverband) eingereicht werden. Aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten können die Bilanzen der DRK-GmbHs (einschließlich der Blutspendedienste) im elektronischen Bundesanzeiger direkt eingesehen werden.

Die Umsatzerlöse der Blutspendedienste betragen ca. 500 Millionen Euro (s. Bundesanzeiger), der erzielte Umsatz der DRK-Rettungsdienste beträgt bundesweit mehr als 700 Millionen Euro.[22]. Die Gesamtumsätze werden auf ca. 4,5 Mrd. Euro geschätzt.

Die Finanzierung der Leistungen des DRK lassen sich grob wie folgt darstellen:

Finanzierung des ideellen Bereichs[]

Zu den ideellen Aufgaben zählen z.B. Vorhaltungen für den Katastrophenschutz, die Ausbildungen von Freiwilligen und die Koordination der ehrenamtlichen Arbeit, die Arbeit des Jugendrotkreuzes mit 100.000 jugendlichen Mitgliedern, Ausstattungen für die Freiwilligenarbeit, Katastropheneinsätze im In- und Ausland, Projekte für Menschen in besonderen Notsituationen, die nicht durch staatliche Fürsorge abgedeckt ist. Hierfür erhält das DRK auf Ebene der Kreis- und Ortsverbände Mitgliedsbeiträge von seinen ca. 4 Millionen Mitgliedern. Darüber hinaus werden Spenden für diese ideelle Arbeit und insbesondere zweckgebunden z.B. zur unmittelbaren Hilfe bei weltweiten Katastrophen eingeworben. Weiterhin werden hier für besondere Aufgaben wie zum Beispiel Spezialfahrzeuge des Katastrophenschutzes von Bund und Ländern Mittel zur Verfügung gestellt.

Refinanzierte Leistungen[]

Unter refinanzierten Leistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die sich aus den Sozialgesetzbüchern und aus einem sonstigen Leistungsaustausch ergeben.[23] Hierzu gehören Leistungen des Gesundheitswesens, die Pflegedienste, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, Sozialberatungsstellen, die Notfallrettung und die Sicherung der Blutversorgung. Finanziert werden diese Leistungen durch Leistungsentgelte (Beiträge und Pflegesätze) und Öffentliche Zuwendungen bzw. staatliche Zuschüsse. Sie kommen von Krankenkassen, Pflegekassen, den Leistungsnehmern selbst (z.B. Erste-Hilfe-Ausbildung) und dem Bund, den Ländern und Kommunen. Dabei gelten für alle privaten und gemeinnützigen Anbieter die gleichen Regeln. Für besondere Projekte - z.B. für Menschen mit Behinderung - können zudem Zuwendungen von den Soziallotterien beantragt werden. Die Untergliederungen des DRK sind, wie alle gemeinnützigen Organisationen, insoweit von Ertragsteuern befreit.

Geschichte[]

Entwicklung bis 1921[]

GeneralKurtvonPfuel

Kurt von Pfuel, Vorsitzender des Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz während des Ersten Weltkrieges

Die internationale Rotkreuzbewegung hat ihren Ursprung in der Schlacht von Solferino, die am 24. Juni 1859 stattfand. Der Begründer der Idee war Henry Dunant.

In den Ländern des Deutschen Reichs erfolgte die Gründung von Rotkreuzgemeinschaften zunächst relativ unabhängig voneinander, meist auch unter anderem Namen. Am 12. November 1863 wurde der Württembergische Sanitätsverein als erste Nationale Rotkreuzgesellschaft auf dem Gebiet des späteren Reiches gegründet, als zweite folgte im Januar 1864 der Verein zur Pflege verwundeter Krieger im Großherzogtum Oldenburg. Ein Großteil der Arbeit des Roten Kreuzes wurde am Anfang vor allem von Frauen getragen (Vaterländischer Frauenverein).

In Sachsen beispielsweise gründete nach dem Krieg von 1866 die sorbische Kaufmannsfrau Marie Simon unter dem Schutz der Königin Carola den Verein der Albertinerinnen (benannt nach Carolas Mann, dem König Albert), die später allmählich den Namen Rot-Kreuz-Schwestern annahmen. Wann die offizielle Umbenennung erfolgte, ist unklar, da die Bezeichnungen auch parallel auftauchen. Neben dem Hauptanliegen des Vereins, der Pflege verwundeter Soldaten, betätigten sich die Schwestern auch in der zivilen Krankenpflege.

Als Dachorganisation gründeten zwölf Landesverbände am 20. April 1869 das „Centralkomité der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und er-krankter Krieger“, das ab Dezember 1879 den Namen „Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz“ trug und seinen Sitz in Berlin hatte.

Vorsitzender des Zentralkomitees während des Ersten Weltkrieges war der General Kurt W. von Pfuel.[24][25]

Das DRK in der Weimarer Republik[]

Am 25. Januar 1921 wurde in Bamberg das Deutsche Rote Kreuz gegründet, als eingetragener, rechtsfähiger Verein bürgerlichen Rechts und Dachorganisation der jeweiligen Landesvereine (Männer- und Frauenvereine) vom Roten Kreuz, deren Selbständigkeit durch den Zusammenschluss nur marginal berührt wurde.

Die Neuorganisation der deutschen Rotkreuzgesellschaften war notwendig geworden, um zahlreichen Angriffen von außen und innerorganisatorischen Problemen ein Konzept organisatorischer Geschlossenheit entgegenzusetzen. Insbesondere durch den Versailler Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 waren die deutschen Rotkreuzvereine in eine ernste Krise gestürzt worden.

Die darin angestrebte Abrüstung Deutschlands und die Entmilitarisierung des öffentlichen Lebens gefährdete die Existenz weiter Teile der Organisationen, deren vornehmliche Aufgabe bisher in der militärisch organisierten Vorbereitung auf den Kriegssanitätsdienst bestand. Die Satzung von 1921 versuchte diesen Problemen Rechnung zu tragen und dem Deutschen Roten Kreuz eine internationale und vorwiegend auf Friedensaufgaben orientierte Legitimationsgrundlage zu geben. Dazu heißt es in Paragraph 2 allgemein:

„Das Deutsche Rote Kreuz ist ein Glied der Weltgemeinschaft des Roten Kreuzes und betätigt sich als solches auf allen Arbeitsgebieten, deren Zweck die Verhütung, Bekämpfung und Linderung gesundheitlicher, wirtschaftlicher und sittlicher Not bildet“. Nach einer Aufzählung vorwiegend karitativer und wohlfahrtsorientierter Friedensaufgaben folgt erst als letzter Punkt die Verwundetenfürsorge, wobei auch hier in Bezug auf den § 25 der Völkerbundsakte die internationale Anbindung als nationale Rotkreuzgesellschaft betont wurde.

Mit dieser Neuorientierung auf die Friedenstätigkeit und dem Beitritt zur „Internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften“ konnte sich das Deutsche Rote Kreuz in der Weimarer Republik als Wohlfahrtsorganisation etablieren. Gleichzeitig blieb die traditionelle Aufgabe des Kriegssanitätsdienstes und die damit zusammenhängende militärische Organisationsstruktur beibehalten. Die nach 1918 propagierte Demilitarisierung des Roten Kreuzes fand jedoch nur oberflächlich statt und konnte jederzeit rückgängig gemacht werden. Ebenso überdauerten die traditionell monarchistisch-konservativ eingestellten Führungskräfte im Roten Kreuz.

Das DRK während des Nationalsozialismus[]

Universitaet Potsdam - Babelsberg - Haus 1

DRK-Präsidium in Potsdam-Babelsberg

Bundesarchiv Bild 183-S22485, Karl-Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha

Karl-Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes spricht auf einer Festkundgebung des Deutsches Frauenbunds

Die Gleichschaltung des DRK begann kurz nach der sogenannten Machtergreifung im Jahre 1933. Personelle Veränderungen und neue juristische Grundlagen kündigten einen Wechsel im Selbstverständnis des DRK an. Am 29. November trat eine neue Satzung in Kraft, der seit 1919 amtierende Präsident Joachim von Winterfeldt-Menkin trat bereits am 15. Mai 1934 zurück. Unter seiner Präsidentschaft waren bereits jüdische Rot-Kreuz-Mitglieder ausgeschlossen, der Hitlergruß eingeführt und der politische Neutralitätsgrundsatz weitestgehend aufgegeben worden. Nachfolger wurde der SA-Ehrenführer Carl-Eduard Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Sein stellvertretender Präsident, der Chef des Sanitätswesens der SA, Paul Hocheisen, wurde bereits zu Beginn der Hitler-Diktatur vom Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, zum Kommissar für die Gleichschaltung des DRK bestellt. Hocheisen war es auch, der in der Folgezeit die eigentlichen Amtsgeschäfte führte.

Eine weitere einschneidende Änderung erfuhr das Deutsche Rote Kreuz vier Jahre später durch die Ernennung des SS-Oberführers Ernst-Robert Grawitz zum stellvertretenden Präsidenten. Grawitz, der in seiner Funktion als Reichsarzt-SS maßgeblich für die Euthanasie-Verbrechen und Menschenversuche an KZ-Häftlingen verantwortlich war, gestaltete das Deutsche Rote Kreuz im Sinne des ‘Führerprinzips’ völlig um. Das Ergebnis war ein neues DRK-Gesetz, das am 9. Dezember 1937 erlassen wurde und auf dessen Grundlage Grawitz vom DRK-Schirmherrn, Adolf Hitler, zum geschäftsführenden Präsidenten berufen wurde. Mit der neuen Satzung vom 24. Dezember desselben Jahres band sich das DRK noch enger an den ‘Führer’, den Staat und die NSDAP. Die neue zentralisierte Organisationsstruktur mit dem Präsidium an der Spitze ermöglichte zugleich eine noch effektivere Indienststellung des DRK für die Mobilmachung, die seit der Neuschaffung der Wehrmacht im Jahre 1935 zu einer der wichtigsten Aufgaben der Hilfsorganisation wurde.

Neben dem engen Verhältnis zur Partei wird spätestens ab 1938 eine starke, wenn auch weitgehend informelle Verbindung zur SS sichtbar, die sich vor allem in personellen Überschneidungen in führenden Positionen beider Organisationen bemerkbar macht. So fand neben dem Reichsarzt-SS Ernst-Robert Grawitz der damalige Verwaltungschef-SS, Oswald Pohl, dem ab 1942 die Konzentrationslager unterstanden, eine Nebentätigkeit als „Generalbevollmächtigter für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des DRK“. In dieser Funktion konnte Pohl für die SS Kredite in Millionenhöhe bewilligen: DRK-Gelder, die über die „SS-Spargemeinschaft e. V.“ u. a. für die Gründung von Wirtschaftsunternehmungen an die SS flossen.

Am 26. April 1945 besetzten sowjetische Truppen das DRK-Hauptlager und DRK-Präsidium in Potsdam-Babelsberg. Die SS-Führungsspitze war zu diesem Zeitpunkt bereits geflohen. Ernst-Robert Grawitz hatte sich drei Tage zuvor samt Familie in seiner Wohnung in die Luft gesprengt. Der Rest der DRK-Führung gründete ein vorübergehendes Komitee und versuchte bei den Alliierten ein Fortbestehen der Organisation zu erreichen. Der Leibarzt Heinrich Himmlers, Karl Gebhardt, hatte in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs als Präsident des Deutschen Roten Kreuzes amtiert. Er wurde im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses am 2. Juni 1948 hingerichtet.

Das DRK nach 1945[]

Mercedes-Benz Rotes Kreuz

Instandsetzungswagen ab 1960

Das DRK wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen und der französischen Besatzungszone aufgelöst. In der amerikanischen Besatzungszone (heute der nördliche Teil von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Bayern) konnte das DRK dagegen in seiner bisherigen Rechtsform der „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ weiterarbeiten, während in der britischen Zone und später auch in der französischen Zone DRK-Landesverbände als „eingetragene Vereine“ neu gegründet wurden. Eine Ausnahme bildete zunächst das Saargebiet, wo das bisherige DRK unter der Bezeichnung „Saarländischer Sanitäts- und Hilfsdienst“ (SSHD) seine Arbeit fortsetzte. Das „Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland e. V.“ als Bundesverband wurde am 4. Februar 1950 wiedergegründet. Kurze Zeit später wurde es durch die Bundesregierung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland anerkannt, die Anerkennung durch das IKRK erfolgte am 25. Juni 1952. In gleicher Form wurde auch das bereits ursprünglich seit den 20er Jahren bestehende „Deutsche Jugendrotkreuz“ (JRK) wiederbegründet. Der „Saarländische Sanitäts- und Hilfsdienst“ wurde nach der Eingliederung des Saargebietes in die Bundesrepublik Deutschland als „Landesverband Saarland“ wieder Bestandteil des Deutschen Roten Kreuzes.

In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) rund 4,5 Millionen Mitglieder (aktiv/fördernd) und Mitarbeiter für das Rote Kreuz tätig.

DRK in der DDR[]

Das „Deutsche Rote Kreuz der DDR“ wurde am 23. Oktober 1952 gegründet. Am 9. November 1954 erfolgte die Anerkennung als nationale Rotkreuz-Gesellschaft durch das IKRK und wenig später die Aufnahme in die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Der Zentralausschuss und das Präsidium als die leitenden Organe hatten ihren Sitz in Dresden. Seine wichtigsten Aufgaben waren der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Verbreitungsarbeit, die Durchführung des Rettungsdienstes in Form der Schnellen Medizinischen Hilfe (SMH) und die Gesundheitserziehung. Für den Bereich des Bevölkerungsschutzes unterstand das DRK dem Ministerium des Innern. Weitere Tätigkeitsfelder waren der Bereich der Pflege und Altenversorgung, das Blutspendewesen, der Suchdienst sowie die Wasser-, Berg- und Grubenrettungsdienste. Präsident des DRK der DDR von seiner Gründung bis 1981 war der Militärarzt Werner Ludwig.

Ausweis Freund des DRK der DDR

Ausweis: Freund des DRK der DDR

Das DRK in der DDR erfüllte neben den Aufgaben, die sich direkt oder indirekt aus der Tätigkeit als nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz ergaben, darüber hinaus auch die einer Massenorganisation. Jeder größere Betrieb hatte ebenso wie Wohngebiete eine Grundorganisation des DRK, von denen es landesweit etwa 14.000 gab. Über den Grundorganisationen existierten Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirkskomitees als weitere Organisationsebenen. DRK-Arbeit galt als „gesellschaftliche Tätigkeit“, sie wurde der beruflichen Arbeit gleich gewertet und man wurde für Ausbildungen und Einsätze teilweise bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Zahl der erwachsenen Mitglieder betrug Mitte der 1980er Jahre auf rund 650.000 Menschen.

Daneben gab es die Form des unterstützenden Freundeskreises für Nicht-Mitglieder, die mit einem kleinen Monatsbeitrag die Arbeit der Organisation unterstützen konnten.

Am Anfang der Mitgliedschaft stand die kostenlose Ausbildung zum Gesundheitshelfer (Erste Hilfe), wer wollte, konnte auch einen Kurs für häusliche Krankenpflege besuchen. Die Einsätze erfolgten bei Theater- und Konzertaufführungen, Großveranstaltungen vor allem im Sport, Krankenhäusern, Pflegeheimen oder beim DRK-Bahnhofsdienst. Es wurde eine kleine Entschädigung gezahlt. Das DRK der DDR hatte eine eigene Zeitschrift („Deutsches Rotes Kreuz“). Als Vorbild galt Albert Schweitzer, aber auch die Tradition der Arbeitersamariter.

Mit dem Vertrag über die Herstellung der Einheit des DRK und dem am 6. Oktober 1990 gefassten Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung des DRK der DDR zum 31. Dezember 1990 endete dessen Geschichte. Auf einer gemeinsamen Bundesversammlung des DRK am 9. November 1990 wurden die bereits vorher neu gebildeten Landesverbände des DRK der DDR mit Wirkung zum 1. Januar 1991 in das Deutsche Rote Kreuz der Bundesrepublik aufgenommen.

Präsidenten des DRK[]

Zeitraum Präsident
1921–1933 Joachim von Winterfeldt-Menkin
1933–1945 Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha
1950–1952 Dr. Otto Geßler
1952–1961 Dr. Heinrich Weitz
1961–1967 Hans Ritter von Lex
1967–1982 Walter Bargatzky
1982–1994 Botho Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
1994–2003 Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Knut Ipsen
seit 2003 Bundesminister a. D. Rudolf Seiters

Kritik[]

Als Hauptkritikpunkt am Deutschen Roten Kreuz nach dem Zweiten Weltkrieg wird gesehen, dass die sehr stark föderale Struktur eine Kontrolle und Lenkung von Oben nach Unten deutlich erschwert. Dies begünstigt regelmäßig Skandale in Untergliederungen, z. B. der "Blutbeutelskandal" (1999) bei einem Blutspendedienst, bei dem bestechliche Führungskräfte überteuerte Medizinprodukte eingekauft hatten oder die von der Kreiszeitung Syke [2] (2006) und von MONITOR [3] (2007) aufgedeckte Schwarzarbeit im Rettungsdienst. Auf der anderen Seite hat die föderale Struktur auch Vorteile, denn die Gliederung kann sich so besser auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen.

Diese Kritik sowie die Notwendigkeit, mit den regelfinanzierten Leistungen im Gesundheitswesen, in der Pflege und zunehmend im Bereich des Rettungsdienstes mit immer stärkeren Marktkräften Schritt halten zu können war der Auslöser einer Neuorganisation. Unter dem Titel "Strategie 2010plus" wurden in einer im März 2009 neu gefassten Bundessatzung (Eintrag ins Vereinsregister 11/09) die Zuständigkeiten und die Eingriffsrechte der Ebenen Bund, Länder und Kreise neu geregelt und ein Managementsystem zur übergreifenden Umsetzung gemeinsamer Standards geregelt. Weitere Elemente der Neuorganisation ist die Trennung zwischen Aufsicht und Exekutive und die Herstellung von Transparenz auf allen Ebenen. Ziel ist die Konzentration auf die ideelle Ausrichtung und die Steuerungsfähigkeit des Gesamtverbandes.

Siehe auch[]

Portal Portal: Rotes Kreuz – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Rotes Kreuz

  • Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
  • Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes
  • Fachhochschule im Deutschen Roten Kreuz

Literatur[]

  • Klaus Mittermaier: Vermißt wird... - Die Arbeit des deutschen Suchdienstes. Links Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-86153-256-5
  • Birgitt Morgenbrod, Stephanie Merkenich: Das Deutsche Rote Kreuz unter der NS-Diktatur 1933 bis 1945. Verlag Schoeningh, 2008. ISBN 3-506-76529-9
  • Dieter Riesenberger: Das Deutsche Rote Kreuz. Eine Geschichte 1864-1990. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-77260-0
  • Horst Seithe, Frauke Hagemann: Das Deutsche Rote Kreuz im Dritten Reich (1933-1939). Mit einem Abriss seiner Geschichte in der Weimarer Republik. Mabuse-Verlag, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-925499-69-5

Weblinks[]

Einzelnachweise[]

  1. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 50", abgerufen am 25. Oktober 2015
  2. Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes, abgerufen am 25. Oktober 2015
  3. Grundsatzpapier der DRK-Wohlfahrtspflege, abgerufen am 25. Oktober 2015
  4. Jugend und Wohlfahrtspflege des DRK, abgerufen am 25. Oktober 2015
  5. Kinder- Jugend- und Familienhilfe des DRK, abgerufen am 25. Oktober 2015
  6. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 53", abgerufen am 25. Oktober 2015
  7. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 53", abgerufen am 25. Oktober 2015
  8. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 52", abgerufen am 25. Oktober 2015
  9. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 53", abgerufen am 25. Oktober 2015
  10. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 52", abgerufen am 25. Oktober 2015
  11. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 52", abgerufen am 25. Oktober 2015
  12. Internetseite des DRK-Suchdienstes, abgerufen am 25. Oktober 2015
  13. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 45", abgerufen am 25. Oktober 2015
  14. Satzung des DRK,abgerufen am 25. Oktober 2015
  15. Robert Heinsch; Katja Schöberl: Die Verbreitungsarbeitsstrategie des Deutschen Roten Kreuzes. In: Humanitäres Völkerrecht – Informationsschriften (HuV-I) 27 (2014), S. 108
  16. DRK-Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht
  17. Satzung des DRK, § 22 (8), abgerufen am 25. Oktober 2015
  18. Heike Spieker: Zusammenarbeit des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht. In: Heutige bewaffnete Konflikte als Herausforderungen an das humanitäre Völkerrecht. Berlin, Heidelberg 2011
  19. Die Auslandshilfe des Deutschen Roten Kreuzes, abgerufen am 26. Oktober 2015
  20. Die Tsunamihilfe des DRK, abgerufen am 26. Oktober 2015
  21. "DRK-Jahrbuch 2014, S. 50", abgerufen am 26. Oktober 2015
  22. Siehe [1], zuletzt gesehen am 13. Februar 2010.
  23. z.B. Karl-Heinz Boeßenecker, Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, DRK-Jahrbücher
  24. http://www.gutenberg-e.org/steuer/steuer.ch07.html#
  25. http://www.gutenberg-e.org/steuer/archive/detail/C07.p04A.KurtvonPfuel.jpg.html


Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten Versionsgeschichte importiert.
Advertisement