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Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) ist ein deutscher Verein mit Sitz in Berlin.

Seit 1956 vertritt der BDIU bundesweit die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Häufig wird der BDIU jedoch auch von staatlichen Organen zu gutachterlichen Stellungnahmen aufgefordert. So nimmt der BDIU u.a. Stellung zu Anträgen von natürlichen und juristischen Personen auf Registrierung als Inkassodienstleister und ist gefragter Experte bei berufsrechtlichen Fragen. Bei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren auf Europäischer, Bundes – oder Länderebene beteiligt sich der BDIU mit Fach- Stellungnahmen für die Inkasso-Branche.

Leitbild und Selbstkontrolle der Mitglieder[]

Die Mehrzahl der aktiv tätigen Inkassodienstleister, derzeit rund 600 Inkassounternehmen, sind im BDIU organisiert. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU tragen wesentlich dazu bei, die Liquidität der Wirtschaft zu verbessern und sorgen professionell und effizient dafür, dass ihre Auftraggeber schnell und kostengünstig das ihnen zustehende Geld erhalten. Als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner stellen sie mit ihrer Arbeit einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicher.

Insgesamt unterliegen BDIU-Mitglieder

  • der Kontrolle durch die Registrierungsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz,
  • hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten der Aufsicht der Datenschutzbehörden und
  • der Kontrolle des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Die strenge, freiwillige Selbstkontrolle der BDIU-Mitgliedsunternehmen durch den Verband geht weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Inkassodienstleister hinaus.

Die dem BDIU zugehörigen Inkassounternehmen haben sich durch ihre Mitgliedschaft verpflichtet, die in der Satzung des BDIU verankerten Pflichten zur gewissenhaften, ordnungsgemäßen und redlichen Berufsausübung zu beachten. Der Verband wacht über die Einhaltung der satzungsrechtlichen Berufspflichten. Werden Verstöße hiergegen festgestellt, kann das Präsidium die in der Satzung geregelten Sanktionen verhängen.

Die Mitgliedschaft im BDIU hat sich daher allgemein zu einem Qualitätssiegel entwickelt. Dies, und eine offensive Verbandspolitik haben in den letzten Jahren zu einer nachhaltigen Imageverbesserung des Berufsstandes geführt.

Der BDIU hat im April 2009 zudem die Deutsche Inkasso Akademie GmbH (DIA) gegründet. Unterschiedlichste Aus- und Weiterbildungsangebote, die ganz auf die Bedürfnisse des Forderungsmanagements zugeschnitten sind, bilden die Basis für eine konsequente Schulung von Inkassodienstleistern. Zum Seminarangebot gehört u.a. auch ein Sachkundelehrgang, der die Themen der besonderen Sachkunde gem. § 11 Abs. 1 RDG i.S.d. Registrierungspflicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz vermittelt und die vom Gesetzgeber in § 4 RDV gestellten Anforderungen an einen Sachkundelehrgang erfüllt.

Weblinks[]

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