VereinsWiki
Advertisement

Ein Bundesstaat ist ein Staat der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Er besteht aus mehreren Staatsrechtssubjekten mit eigenen politischen Ordnungen und Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel verschiedene politische Ebenen in sich. Meistens eine Bundesebene und mindestens eine Ebene der Gliedstaaten. Er unterscheidet sich als föderal organisierte Staat damit sowohl von einem locker gefügten Staatenbund als auch von einem zentralistischen Einheitsstaat.

Ein Bundesstaat ist eine staatsrechtliche Verbindung von (nichtsouveränen) Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat. Die Beziehungen zwischen diesem Bund und den Gliedstaaten und zwischen Letzteren untereinander sind staatsrechtlicher und nicht völkerrechtlicher Art.

Weblinks[]

Advertisement