VereinsWiki
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Bundesrat
«Corporate Design Bund»
Staatliche Ebene Bund
Stellung oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive)
Gründung 16. November 1848
Hauptsitz Bundeshaus, Bern
Vorsitz Ueli Maurer, Bundespräsident 2019
Website www.admin.ch

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gemäss der Bundesverfassung die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes.

Als Kollegialbehörde unterscheidet er sich erheblich von den Regierungen anderer demokratischer Staaten. Er besteht aus sieben gleichberechtigten, von der Vereinigten Bundesversammlung fest auf vier Jahre gewählten Mitgliedern. Der Bundesrat als Ganzes übt auch die protokollarischen Funktionen aus, die in anderen Ländern dem Staatsoberhaupt obliegen. Da ein solches Amt laut der Bundesverfassung nicht vorgesehen ist.

Die Mitglieder des Bundesrat[]

Die einzelnen Mitglieder des Rates werden ebenfalls Bundesrat oder Bundesrätin genannt. Die Behörde wird auch als Gesamtbundesrat bezeichnet.

Gemäss Bundesverfassung kann ein Bundesrat nicht zugleich Mitglied des Parlaments sein.

Alle Mitglieder des Bundesrates werden von der Vereinigten Bundesversammlung mit absolutem Mehr gewählt.

Wählbar ist grundsätzlich jeder stimmberechtigte Schweizer Bürger.

Da ein parlamentarisches Misstrauensvotum in der Verfassung nicht vorgesehen ist, können Bundesräte während der Legislaturperiode nicht abgesetzt werden.

Nach den Ersatzwahlen 2010 erhielt der Bundesrat erstmals eine Frauenmehrheit.

Der Gesamtbundesrat[]

Die sieben Bundesräte beschliessen mit Mehrheitsentscheiden gemeinsam über alle Geschäfte und stehen als «Departementsvorsteher» jeweils einem Departement der Bundesverwaltung vor. Sie sind damit vergleichbar mit Ministern anderer Länder. Einen Regierungschef mit Richtlinienkompetenz gibt es aber nicht. Da sich die Zuständigkeit des Gesamtbundesrates auf sämtliche Geschäfte aller Departemente erstreckt, hat jeder Bundesrat über sein Departement hinaus erhebliche Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten.

Die Verteilung der Departemente wird durch die Bundesräte selber vorgenommen, es gibt kein Mitwirkungsrecht des Parlaments. Falls sich die Mitglieder des Bundesrates nicht auf eine Zuteilung der Departemente einigen können, kann eine Abstimmung den Entscheid herbeiführen.

Die sieben Mitglieder des Bundesrats werden durch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und der Schweizerische Bundeskanzlei die Stabsstelle des Bundesrates unterstützt.

Die Vereinigte Bundesversammlung wählt jedes Jahr aus den sieben Bundesräten den Bundespräsidenten sowie den Vizepräsidenten des Bundesrates. Der Bundespräsident kann nicht als Staatsoberhaupt oder als Regierungschef der Schweiz bezeichnet werden, da er als erster unter Gleichen keine erweiterten Rechte hat. Ihm werden Repräsentationsaufgaben als Stellvertreter des Gesamtbundesrates übergeben, und er leitet die Bundesratssitzungen.

Jeder Bundesrat ist auch Teil des kollektiven Staatsoberhauptes da es keinen Regierungschef mit Weisungsbefugnis oder Richtlinienkompetenz gibt. Ein Bundesrat ist auf eine Periode von vier Jahren fest gewählt. Der Bundespräsident hat den übrigen Bundesräten nur den Stichentscheid bei einer sonst unentschiedenen Abstimmung im Gesamtbundesrat voraus.

Die vom Kollegium mit Mehrheitsentscheid gefassten Bundesratsbeschlüsse müssen in der Folge vom zuständigen Departementsvorsteher vor Parlament und Öffentlichkeit auch dann vertreten werden, wenn dieser den getroffenen Entscheid eigentlich ablehnt (Kollegialitätsprinzip). Dabei kann ein Bundesrat eine von einem Bundesratsbeschluss abweichende Meinung öffentlich kundtun, wenn er sich auf Gewissensgründe beruft und die Entscheidung nicht unter die Bearbeitung des eigenen Departements fällt.

Weil die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt sie auch keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, dann tut er dies nur als zuständiger Departementsvorsteher. Er vertritt als Bundespräsident die Schweiz an Versammlungen von Staatsoberhäuptern.

Gemäss der protokollarischen Rangordnung in der Schweiz ist der Bundespräsident der höchste Schweizer.

Weblinks[]

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