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Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) bezeichnet sich als "Interessenvertretung der Kirchenfreien Menschen mit freigeistiger, agnostischer, humanistischer oder atheistischer Anschauung". Er ist Körperschaft des öffentllichen Rechts und wurde 1870 gegründet. Der Bund tritt für eine echte Trennung von Staat und Kirche ein.

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