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Der Bund Deutscher Schriftsteller (BDS) e.V. wurde 1997 mit dem erklärten Ziel gegründet, "vor allem neue Autoren, die ihr erstes Manuskript veröffentlichen wollen", an Verlage zu vermitteln. Sitz des Vereins ist Dietzenbach. Er vergab in der Vergangenheit in unregelmäßigen Abständen einen BDS-Literaturpreis, unter anderem an die Kinder- und Jugendbuchautoren Max Kruse und Cornelia Funke, die sich davon mittlerweile distanzieren, und an Ilse Pohl. Der BDS ist nicht zu verwechseln mit dem Bund Deutscher Schriftsteller Österreichs.

Präsidentin ist Renate Stahl, früher Geschäftsführerin des REFA Rheinland Pfalz/Saar e.V., Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und Unternehmensentwicklung, Saarbrücken. Sie wird bei der rechtsgerichteten Zeitschrift Junge Freiheit als Autorin geführt[1] und veröffentlichte dort im Oktober 2001 eine Stellungnahme des BDS gegen den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“, indem sie sich gegen die Stärkung von Autorenrechten gegen Pseudoverlage in dem von der Bundesregierung beabsichtigten Gesetzesentwurf aussprach"[2]

Arbeitsschwerpunkt des Bundes Deutscher Schriftsteller ist die Publikation eines „Registers unveröffentlichter Werke“. Der Eintrag ist für den Autor kostenpflichtig. Auf dem Anmeldungsformular ist vermerkt: „fügen Sie bitte auch 15,– Euro je Werkmeldung bei“. Außerdem gibt der Verein ein Deutsches Schriftstellerlexikon heraus, in das sich Autoren mit Daten zu Person und Werken eintragen lassen können.

Kritiker werfen dem BDS Verbindungen zur umstrittenen Frankfurter Verlagsgruppe vor, zu der die Druckkostenzuschussverlage August Goethe Verlag, Cornelia Goethe Verlag und Fouqué Verlag gehören.[3] Das wird sowohl vom BDS als auch von der Frankfurter Verlagsgruppe mittlerweile bestätigt und steht gerichtlich fest.[4] Das Oberlandesgericht Köln stellte fest: „Die vorgebrachten Umstände weisen klar auf eine solche Zugehörigkeit des BDS hin.“ Denn: „Hierfür kommt es nicht auf im unternehmenstechnischen Sinne bestehende Verbindungen – etwa eine gesellschaftsrechtliche Konzernverflechtung – an, sondern … darauf, ob der BDS seiner personellen Struktur oder seinem Unternehmenszweck nach in enger Verbindung mit der klägerischen Verlagsgruppe steht.“[5] Eine Klage der Frankfurter Verlagsgruppe gegen einen Artikel des Autorenhaus Verlags, der Verflechtungen der Verlagsgruppe unter anderem mit dem Bund Deutscher Schriftsteller, der World Writers Association (WWA) und der Brentano-Gesellschaft Frankfurt mbH nahelegte, blieb ebenfalls erfolglos.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.jungefreiheit.de/Autoren.52.0.html Liste der Autoren der Jungen Freiheit
  2. http://www.jungefreiheit.de/Archiv.611.0.html Urheberrecht reformieren? Pro&Contra.
  3. http://www.sueddeutsche.de/kultur/zuschuss-verlage-im-land-der-dichter-und-taeuscher-1.970341-2
  4. Landgericht Frankfurt am Main vom 17. Mai 2005, Az: 2-03 O 730/04
  5. Oberlandesgericht Köln vom 16. Dezember 2008, Az: 15 U 116/08 http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Verlagsgruppe-verliert-auch-vor-OLG-Koeln/forum-137579/msg-16212230/read/
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