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Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt der Verwaltung einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt. Er wird je nach Land direkt von den Bürgern, den Stadträten oder dem Gemeinderat gewählt. In größeren Städten in Deutschland gibt es mehrere Bürgermeister, die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind. Einzelheiten der Funktion und ihrer Kompetenzen sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt. Dabei handelt es sich meistens um den Stellvertreter vom Oberbürgermeister. Die Art der Wahl ist hingegen im Kommunalwahlrecht des jeweiligen Bundesland in Deutschland oder in Österreich festgelegt. In der Schweiz wird stattdessen als Begriff meist der Stadt- oder Gemeindepräsident verwendet.

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