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Die 1. Amateurliga war in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Einführung der Amateur-Oberligen in den 1970er-Jahren die höchste Amateurklasse in den süddeutschen und südwestdeutschen Landesverbänden des Deutschen Fußball-Bundes.

In den Regionalverbänden Süd und Südwest, wo es eine als zweite Vertragsspielerklasse existierende 2. Oberliga gab, bildeten die 1. Amateurligen die dritthöchste Spielklasse.

Im Regionalverband West, wo es ebenfalls eine 2. Oberliga gab, bildeten zunächst die Landesligen und ab 1956 die Verbandsligen Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein die dritthöchste Spielklasse.

Im Regionalverband Nord und in Berlin, wo es keine zweite Oberliga gab, hieß die höchste Amateurklasse Amateurliga. Die Amateurligen Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Berlin waren direkt unterhalb der Oberliga angesiedelt.

Mit der Einführung der Oberliga Nord sowie der Oberliga Berlin im Jahr 1974 sowie der anderen deutschen Oberligen im Jahre 1978 wurde die Ligenbezeichnung 1. Amateurliga bzw. Amateurliga bundesweit aufgegeben.


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